Verwaltungsysteme

 

Elektronische Akten- und Informationssysteme

Elektronische Gesundheitsakte (eGA)
Die elektronische Gesundheitsakte (eGA) ist eine Erweiterung der elektronischen Krankenakte eines Krankenhauses. Sie stellt eine digitale Sammlung medizinischer Daten (Anamnese, Behandlungsdaten, Medikamente, Allergien, usw.) eines Patienten dar, die lebenslang und unabhängig von Ort und Zeit (sektoren- und fallübergreifend, landesweit einheitlich) gespeichert werden kann sowie einen zentralen Abruf der Daten erlaubt. Im Gegensatz zur elektronischen Patientenakte (ePA) soll auch die Möglichkeit bestehen, nicht-ärztliche Informationen (Wellnessinfos, Diäten, krankengymnastische Hinweise, usw.) zu integrieren, wobei der Patient alleinig entscheidet, was gespeichert wird und was nicht. Über eine internetbasierte Clientanwendung kann nach einem komplexen Sicherheitskonzept Ärzten oder Institutionen wie Krankenhäusern Zugriff auf die Informationen gewährt werden oder nicht.
Elektronische Patientenakte (ePA)

Grundsätzlich soll die elektronische Patientenakte (ePA ) dazu beitragen, dass die zukünftige medizinische Behandlung verbessert wird. So sollen in einer Datenbank (ob zentral oder dezentral geführt ):

  • Anamnese,
  • Behandlungsdaten,
  • Medikamente,
  • Allergien sowie
  • weitere Gesundheitsdaten (Operationen, Krankheitsverläufe, usw.)

sektoren- und fallübergreifend gespeichert werden.

Auf diese Weise sollen z.B. Unverträglichkeiten bzgl. Medikamente/Inhaltsstoffe  weitestgehend verhindert, geplante Operationen  mit Informationen über mögliche (Vor)Erkrankungen besser geplant  oder für (weiterführende Differential-)Diagnosen wichtige Hinweise hinterlegt werden.

Elektronische Fallakte (eFA)

Die im Jahre 2006  eingeführte elektronische Fallakte (eFA oder auch EFA ) unterscheidet sich nach ZTG „von einer ePA in einem Punkt. Die in eine eFA eingestellten Daten dienen der fallbezogenen Behandlung. D. h. der Zweck einer eFA ist die temporäre Bereitstellung der für einen spezifischen medizinischen Fall relevanten Daten. In diesem Sinne ist die eFA ein Spezialfall einer ePA“ [2] . Nach Abschluss der Behandlung wird die Fallakte wieder geschlossen.

Für die eFA sind die folgenden Interaktionsmuster definiert:

Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

Der elektronische Arztbrief (eArztbrief) ermöglicht eine, unter Aspekten des Datenschutzes betrachtet, sichere und schnelle Übermittlung medizinisch-relevanter Informationen (bis hin zu Videosequenzen)

Elektronische Pflegeakte (ePflegeakte)

Die elektronische Pflegeakte oder auch Pflegedokumentation zu einem Patienten bietet bei der Durchführung der geplanten Pflege sowie bei der Pflegeplanung wesentliche Vorteile. Im Bereich der Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege bildet sie ein wichtiges Arbeitsmittel, das die Sicherstellung nächster Arbeitsschritte gewährleisten soll. Der Pflegeverlauf wird nunmehr nicht in analogen Sammellisten und Übergabebüchern niedergeschrieben, sondern in digitaler Form in der ePflegeakte.

Bestandteile einer Pflegedokumentation sind:

  • Stammdaten,
  • Pflegeplanung,
  • Überwachungsblatt (Tages- oder Wochenkurven, Listen, Tabellen),
  • Beobachtungen, Berichte (frei formuliert),
  • Screening-Assessment,
  • Ärztliche Verordnungen (Medikamente, Diäten,…) sowie
    Aufschreibungen, Leistungsnachweise, etc.
Elektronischer Medikationsplan (eMedikationsplan)

Auf Grundlage des E-Health-Gesetzes besteht für den Patienten ein Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Auf Wunsch des Patienten kann der Medikationsplan auch in digitaler Form geführt werden. Ziel ist es, den Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern und somit zur zentralen Speicherung aller medizinisch relevanten Informationen beizutragen.