Artikelreihe „Telemedizin und eHealth“

Die Telemedizin ist ein Teilbereich der Telematik im Gesundheitswesen und bezeichnet Diagnostik und Therapie unter Überbrückung einer räumlichen oder auch zeitlichen Distanz zwischen Arzt und Patienten mittels Telekommunikation. Sie bietet vielversprechende Möglichkeiten rund um das Spektrum der modernen Versorgungsformen und umfasst mittlerweile nahezu alle medizinischen Fachgebiete. Unser Onlinekurs „E-Learning Telemedizin und E-Health“, den wir in Kooperation mit der TÜV SÜD Akademie anbieten, macht Sie als Leistungserbringer, Medizintechnikhersteller oder fachlich Interessierter mit den Grundlagen sowie der praktischen Anwendung und Umsetzung vertraut.

In unserer neuen Fachartikelreihe möchten wir Ihnen regelmäßig aktuelle Themen aus dem Bereich Telemedizin und E-Health vorstellen und so Ihre Begeisterung für dieses Thema wecken. 

Artikel 1: Die Telemedizin und ihre Bedeutung in Deutschland im Jahr 2017

„Telemedizin ist die Interaktion zwischen Patient und Arzt (Telekonsultation) oder unter Ärzten (Telekonsil) im Zusammenhang mit medizinischer Diagnostik oder Behandlung, wobei sich die Beteiligten nicht in unmittelbarem physischem Kontakt miteinander befinden. Die Besonderheit der Telemedizin kommt daher, dass die Überwindung von Distanz durch den Einsatz technischer und anderer Kommunikationsmittel unterstützt wird.“ (DIETZEL 2000)

Eine weit verbreitete Befürchtung lautet: „Telemedizin ersetzt den persönlichen Kontakt zu Ärzten, Pflegern oder Apothekern“. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Telemedizin ist als unterstützendes Instrument zu verstehen. Diese Technologie hilft, räumliche Distanzen zu überwinden, medizinische Daten zu analysieren, Behandlungsfehler zu vermeiden und Behandelnde mit den Daten zu versorgen, die sie zur optimalen Behandlung von Patienten benötigen. Wie dies in der Praxis aussieht, machen unterschiedlichste Anwendungsbereiche und Anwendungen deutlich.

Ein Beispiel nach Abb. 1: Als Patient rufen Sie ihren Arzt an und teilen ihm mit, dass Sie einen Blutdruckwert von 240/130 mmHg (normal 120/80 mmHg) gemessen haben. Ihr Arzt rät Ihnen, sofort zu kommen bzw. ein Krankenhaus aufzusuchen. Das ist Telemedizin zwischen Personen. Sie messen mit Ihrem Blutdruckmessgerät einen Blutdruckwert von 240/130 mmHg (normal 120/80 mmHg), den das Gerät automatisch über das Internet an ein Informationssystem bei einem medizinischen Expertenzentrum überträgt. Das System dort erkennt automatisch den notfallträchtigen Blutdruckwert und alarmiert den Arzt im Expertenzentrum. Dieser nimmt Kontakt mit Ihnen auf und rät Ihnen, sofort zu kommen bzw. ein Krankenhaus aufzusuchen. Das ist Telemedizin zunächst zwischen Systemen und später Personen.

Spätestens seit dem Inkrafttreten des E-Health-Gesetzes im Dezember 2015 (= “Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“) liegt auch ein Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur unter höchsten Sicherheitsstandards vor. Zwischenzeitlich wurden erstmals telemedizinische Leistungen in die Regelversorgung aufgenommen. Seit dem 1. April 2016 können niedergelassene Kardiologen telemedizinisch überprüfen, ob zuvor festgelegte kardiologische Implantate, wie z.B. Herzschrittmacher, einwandfrei funktionieren. Diese Leistung ist nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechenbar.

Am 1. April 2017 kam die Online-Videosprechstunde als telemedizinische Leistungen hinzu, die in der Regelversorgung als EBM-Leistung abgerechnet wird. Zertifizierte Videodienstanbieter sichern dabei den technischen Ablauf, sodass Ärzte Ihren Patienten aus der Ferne via Bildschirmtelefonie bspw. eine Therapie erklären oder eine Wunde begutachten können. Zunächst ist die Verwendung auf spezifische Arztgruppen und Indikationen beschränkt. Ein Ausbau ist jedoch vorgesehen.

Doch welche Relevanz haben die Themen Digitalisierung und Telemedizin eigentlich für die deutsche Bevölkerung? Mit dieser und weiteren Fragen beschäftigt sich die Umfrage „Gesundheit 4.0“ des Digitalverbandes Bitkom und der Bayerischen TelemedAllianz (BTA). In dieser wurden 1003 Deutsche ab 14 Jahren befragt, darunter 798 Internetnutzer und 698 Smartphone-Nutzer. Insgesamt zeichnet sich ein großes Interesse der Bundesbürger ab, wie Abb. 2 darstellt. Bereits 45 Prozent der Smartphone-Nutzer verwenden Gesundheits-Apps, die zum Beispiel Herzfrequenz, Blutdruck oder gegangene Schritte aufzeichnen. Weitere 45 Prozent können sich vorstellen, solche Apps künftig zu nutzen. 43 Prozent der Befragten würden Untersuchungsergebnisse gerne in digitaler Form erhalten. 32 Prozent haben die Resultate, wie zum Beispiel MRT-Befunde schon einmal auf CD bekommen. 18 Prozent der Bundesbürger haben bereits online einen Arzttermin vereinbart und 40 Prozent wünschen sich diesen Online-Service für die Zukunft, um hauptsächlich auf diesem Wege die im Praxisalltag oft anfallende Warteschleife am Telefon zu umgehen. Auch der SMS- beziehungsweise Mail-Service, der an Arzttermine erinnert, wird von fast der Hälfte aller Befragten gewünscht, bisher können jedoch nur 14 Prozent diesen Service geltend machen. Betrachtet man die Ergebnisse zur Online-Sprechstunde mit dem Arzt, fällt auf, dass diese zwar von 27 Prozent der Befragten gerne in Anspruch genommen werden würde, bislang aber lediglich in einem Prozent der Fälle auch durchgeführt wird. Dies ist der Fall, obwohl die Ärzte seit Kurzem für die Erbringung dieser Leistung vergütet werden. Prof. Dr. Siegfried Jedamzik, Geschäftsführer der Bayerischen TelemedAllianz, fasst dies folgendermaßen zusammen: „Mit dem E-Health-Gesetz wurde ein wichtiger Grundstein gelegt, jetzt muss die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich Fahrt aufnehmen. Krankenkassen, Ärzte und Kliniken müssen sich schneller bewegen und den Herausforderungen stellen“.

Quellen:

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/aerztliche_verguetung/article/909805/jetzt-beschlossen-telemedizin-ebm-aufge-nommen.html

http://www.kbv.de/html/videosprechstunde.php

https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Markt-fuer-Digital-Health-mit-grossem-Wachstumspotenzial.html

Artikel 2: Schlaganfall

Artikel 3: Schlafapnoe

Artikel 4: Diabetes