Teleradiologie

In der Medizin versteht man unter Teleradiologie zunächst jeden Prozess, bei dem radiologische Bilder mittels Telekommunikation an einen entfernten Ort übertragen werden (Bildübertragung). Innerhalb der intersektoralen Kommunikation wird die Teleradiologie zunehmend wichtiger, denn radiologische Bilder und Befunde sind eine wesentliche Grundlage sowohl für die stationäre als auch für die ambulante Diagnostik und die Behandlung.
Teleradiologie nach der Röntgenverordnung (RöV) wird enger gefasst und definiert als die Untersuchung von Menschen mit Röntgenstrahlung unter der Verantwortung eines im Strahlenschutz umfassend fachkundigen Arztes, der sich nicht am Ort der technischen Durchführung befindet, sondern der mit elektronischer Datenübertragung und Telekommunikation vor allem zur rechtfertigenden Indikation und Befundung unmittelbar mit den Personen am Ort der technischen Durchführung in Verbindung steht.