Telematikinfrastruktur
Ziel der Schaffung der Telematikinfrastruktur (TI), einer digitalen Plattform für den Datenaustausch, ist die Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen zum schnelleren, sichereren und einfacheren Austausch von patientenbezogenen und behandlungsrelevanten medizinischen Informationen.
Der 2015 im E-Health-Gesetz festgelegte verpflichtende Termin zur Anbindung der Leistungserbringer an die TI, wurde aufgrund des Mangels an verfügbarer zertifizierter technischer Ausrüstung auf den 31. Dezember 2018 verschoben. Als erste Anwendung der schrittweisen Implementierung der TI ist das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), d. h. die automatische Online-Prüfung der Stammdaten auf der Gesundheitskarte vorgesehen.
In einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband wurde festgelegt, dass die Finanzierung der Erstausstattung und des laufenden Betriebs den Krankenkassen obliegt. Die Kostenerstattung setzt sich aus einer Starterpauschale und einem quartalweise gezahlten Erstattungsbetrag zusammen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Finanzierungsvereinbarung:
www.kbv.de/media/sp/Anlage_32_TI_Vereinbarung.pdf
Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Links: