Im Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG), das am 09. Jun 2021 in Kraft getreten ist, wurde das Modellprogramm zur Erprobung von Telepflege nach § 125a SGB XI eingerichtet.
Im Zuge der Erprobung der Telepflege müssen Antragstellende (ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen) mit zertifizierten Videodienstanbietern nach § 365 SGB V kooperieren.

Liste zertifizierter Videodienstanbieter auf der Website des GKV-Spitzenverbands:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/telematik/Liste_Videodienstanbieter.pdf

Wir sind als Anbieter von Videosprechstunden sehr gerne bereit uns in Modellprogramme mit einzubringen.
Bitte setzen Sie sich direkt mit Prof. Dr. med. Siegfried Jedamzik in Verbindung.
jedamzik@telemedallianz.de oder 08453-3349912