01 · Erfassen
Messwerte aus dem Alltag
Geeignete Geräte und strukturierte Angaben machen Veränderungen zwischen Behandlungsterminen sichtbar. Die Messung erfolgt nach dem vereinbarten Plan.
BTA · Telemedizin in der Praxis
Medizinische Begleitung zwischen den Behandlungsterminen.
Wie entwickeln sich Gewicht, Blutdruck oder Beschwerden zu Hause? Telemonitoring kann diese Informationen in die Versorgung einbinden – wenn Messung, Bewertung und medizinische Reaktion verbindlich organisiert sind.
Was Telemonitoring ausmacht
Medizinisch organisiertes Telemonitoring verbindet Daten aus der Entfernung mit einer zuständigen Versorgungseinheit. Ein vernetztes Messgerät allein stellt noch keine betreute Versorgung sicher.
01 · Erfassen
Geeignete Geräte und strukturierte Angaben machen Veränderungen zwischen Behandlungsterminen sichtbar. Die Messung erfolgt nach dem vereinbarten Plan.
02 · Bewerten
Das zuständige Team prüft Verlauf, Vollständigkeit und Auffälligkeiten. Automatische Hinweise unterstützen diese Aufgabe, ersetzen aber keine medizinische Bewertung.
03 · Handeln
Bei Handlungsbedarf folgt der vereinbarte Kontakt. Ob eine Kontrolle, persönliche Untersuchung oder Therapieanpassung nötig ist, entscheidet das Behandlungsteam.
KI-generierte Symbolbilder: beispielhafte Versorgungssituationen, keine Darstellung konkreter BTA-Mitarbeitender oder Produkte. Bildschirmdarstellungen sind illustrativ.
Wiederholte Erfassung und Übertragung mit vereinbarter fachlicher Bewertung und Reaktion.
Ein Gespräch zu einem Termin. Es beinhaltet nicht automatisch eine laufende Auswertung von Messwerten.
Strukturierte Selbstbeobachtung. Erst eine ausdrücklich organisierte Sichtung macht daraus ein betreutes Monitoring.
Alltagsdaten können ergänzen. Ihre medizinische Eignung hängt von Gerät, Zweckbestimmung und Datenqualität ab.
Praxisbeispiel im Detail
Regelversorgung mit definierten Voraussetzungen
Bei Herzschwäche können Veränderungen zwischen Terminen relevant sein. In Deutschland ist Telemonitoring für eine definierte Patientengruppe Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Die behandelnde Praxis arbeitet dafür mit einem ärztlichen telemedizinischen Zentrum (TMZ) zusammen.
Die Auswahl erfolgt medizinisch. Nicht jede Person mit Herzinsuffizienz erfüllt die Voraussetzungen.
Die Voraussetzungen müssen gemeinsam erfüllt sein:
ICD bezeichnet einen implantierten Defibrillator; CRT-Systeme unterstützen das koordinierte Zusammenziehen der Herzkammern, mit oder ohne Defibrillatorfunktion. Die Voraussetzungen werden im Verlauf erneut geprüft.
Je nach Versorgung werden Daten geeigneter Implantate oder externe Messgeräte genutzt. Bei externen Geräten werden Körpergewicht, elektrische Herzaktion per EKG, Blutdruck und die eigene Einschätzung des Gesundheitszustands erfasst. Die Übertragung aktueller Daten an das TMZ erfolgt mindestens einmal täglich.
Die Messung zu Hause erfolgt nach Anleitung. Geräte müssen für die vorgesehene Anwendung geeignet und miteinander kompatibel sein. Ein Fitnessarmband ersetzt diese Ausstattung nicht automatisch.
Die primär behandelnde Ärztin oder der primär behandelnde Arzt (PBA) verantwortet Behandlung und Therapieentscheidungen. Das TMZ organisiert die technischen Abläufe und bewertet die Monitoringdaten.
Nach der Qualitätssicherungsvereinbarung sind Warnmeldungen spätestens am folgenden Werktag (Montag bis Freitag) zu sichten; beim vereinbarten intensivierten Monitoring spätestens am folgenden Tag. Auffälligkeiten mit möglichem ärztlichem Handlungsbedarf werden dem PBA am Tag der Sichtung mitgeteilt.
Diese organisatorischen Vorgaben sind kein Versprechen einer sofortigen Notfallreaktion. Patienten müssen ihre persönlichen Kontaktwege und Betreuungszeiten kennen.
Das TMZ klärt nicht beurteilbare Befunde und unvollständige Übertragungen; gegebenenfalls muss die Messung beziehungsweise Übertragung wiederholt werden. Bei medizinischem Handlungsbedarf werden die nächsten Schritte mit der behandelnden Praxis abgestimmt und dokumentiert.
Die Reaktion richtet sich nach Beschwerden, Verlauf und individueller Situation. Allgemeine Grenzwerte oder eigenständige Änderungen von Medikamenten lassen sich daraus nicht ableiten.
Finanzierung: Für diese Versorgung bestehen EBM-Leistungen. Das TMZ benötigt eine KV-Genehmigung. Die jeweils geltenden Abrechnungsdetails und Voraussetzungen finden Sie bei der KBV.
Weitere Anwendungsfelder
Geräte, Rhythmen, Zuständigkeiten und Evidenz unterscheiden sich je nach Erkrankung. Die folgenden Beispiele sind allgemeine Versorgungsmodelle und keine Liste eigener BTA-Behandlungsangebote.
Etablierte Messmethode; Fernbetreuung gesondert organisieren
Fachliche Grundlage: [2]
Individuelle Ergänzung der Behandlung
Fachliche Grundlage: [4]
Uneinheitliche Evidenz; programmspezifisch
Fachliche Grundlage: [5]
Zeitlich begrenzter Versorgungspfad
Studienbeispiel: Perioperatives Telemonitoring bei Krebsoperationen, 2025
Evidenz für bestimmte betreute Modelle
Fachliche Grundlage: [7]
Beispielhafter Versorgungspfad
Die genaue Aufgabenverteilung hängt vom Programm ab. Sie sollte vor dem Start schriftlich geklärt sein.
Behandelnde Ärzte
Versorgungsziel, medizinische Eignung und die praktische Nutzung zu Hause klären.
Praxisteam / Monitoringteam
Geräte erklären, eine Testmessung durchführen und Kontaktwege verständlich festhalten.
Patienten, gegebenenfalls mit Unterstützung
Vereinbarte Messungen und Beschwerden dokumentieren. Angehörige nur passend und abgestimmt einbeziehen.
Technik und zuständiges Team
Übertragung und Zuordnung prüfen. Ein gespeicherter Wert ist nicht zwangsläufig bereits angekommen.
Verantwortliches Monitoringteam
Vollständigkeit, Plausibilität und medizinischen Handlungsbedarf innerhalb der festgelegten Zeiten prüfen.
Behandelnde Ärzte / abgestimmtes Team
Bei Bedarf Beschwerden klären, Untersuchung organisieren oder die Behandlung anpassen.
Behandlungsteam und Patienten
Ergebnisse besprechen und entscheiden, ob das Monitoring fortgesetzt, verändert oder beendet wird.
Bei ausbleibenden Messungen wird zunächst geklärt: Wurde gemessen? Funktionieren Gerät und Verbindung? Ist Unterstützung nötig? Der vereinbarte Kontakt- und Eskalationsplan muss auch greifen, wenn die betroffene Person nicht erreichbar ist.
Messfehler, Übertragungsausfälle und auffällige Beschwerden benötigen unterschiedliche Reaktionen. Legen Sie dafür eigene Abläufe und Vertretungen fest.
Einführung vorbereiten
Diese Planungspunkte helfen, aus Technik einen verlässlichen Versorgungsablauf zu machen.
Passt das Gerät zum klinischen Ziel und zur Anwendung durch Patienten? Medizinische Eignung und vorgesehene Verwendung zählen mehr als die bloße Möglichkeit einer Funkübertragung.
Messwerte brauchen richtige Zuordnung, Einheiten und Zeitstempel. Prüfen Sie, ob Systeme Daten zuverlässig austauschen können – das ist mit Interoperabilität gemeint.
Wer sichtet, wer bewertet medizinisch, wer kontaktiert Patienten? Benennen Sie Vertretungen und eine zuständige Stelle für technische Störungen.
Legen Sie Zeitfenster, Wochenendregelung und Vorgehen bei Nichterreichbarkeit fest. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der individuellen Situation, nicht allein aus einer App-Farbe.
Planen Sie Personalzeit für Eingangskontrolle, Rückfragen und Dokumentation. Vermeiden Sie zusätzliche Datenablagen, deren Pflege niemand übernimmt.
Klären Sie Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Zugriffsrechte, Anbieterrollen und sichere Übertragung. Berücksichtigen Sie auch Aufbewahrung, Löschung und Ausfälle.
Testen Sie Handhabung, Verständlichkeit und Erreichbarkeit. Sehvermögen, motorische Fähigkeiten, Sprache und verfügbare Unterstützung beeinflussen die Nutzung.
Klären Sie Geräte-, Plattform- und Personalkosten sowie die konkrete Vergütung. Bewerten Sie auch Messvollständigkeit, Arbeitsaufwand und den Nutzen für die ausgewählte Patientengruppe.
Die Finanzierung kann über definierte Regelleistungen, besondere Versorgungsverträge oder Projektmittel erfolgen. Ein Forschungsprojekt ist keine automatisch dauerhaft verfügbare Kassenleistung.
Evidenz richtig einordnen
Herzinsuffizienz · TIM-HF2
Die randomisierte Studie TIM-HF2 zeigte bei einer definierten Herzinsuffizienzgruppe einen Vorteil beim kombinierten Maß aus Tagen, die durch ungeplante kardiovaskuläre Krankenhausaufnahmen oder Tod verloren gingen. Untersucht wurde ein organisiertes Betreuungsmodell, nicht nur ein Messgerät.
Originalstudie, veröffentlicht 2018. Ergebnisse sind an Auswahl und Betreuungskonzept gebunden.
Onkologie · PRO-TECT
Die 2025 veröffentlichten Endergebnisse zeigten eine spätere Verschlechterung von Symptomen, körperlicher Funktion und Lebensqualität sowie Vorteile bei Notaufnahmebesuchen. Ein Unterschied im Gesamtüberleben wurde nicht nachgewiesen.
Untersuchtes Modell: wöchentliche Symptomangaben mit Hinweisen an das Behandlungsteam.
Es ersetzt weder notwendige persönliche Untersuchungen noch jede Diagnostik. Messfehler, fehlende Daten, technische Ausfälle und nicht bearbeitete Meldungen können den Nutzen begrenzen. Bei COPD und vielen weiteren Einsatzfeldern sind Ergebnisse unterschiedlich; ein pauschales Versprechen weniger Klinikaufenthalte oder geringerer Kosten ist nicht gerechtfertigt.
Bei akuten Notfällen nicht auf eine Monitoring-Rückmeldung warten, sondern 112 wählen. Telemonitoring ist ohne ausdrücklich vereinbarte entsprechende Betreuung kein ständig besetzter Notfalldienst.
Fachliche Grundlage: [5]
BTA: Projekte und Einordnung
Neurologische Selbstbeobachtung
Die BTA beschreibt die moVe-it-Studien-App als digitales Tagebuch zur Selbstbeobachtung nach Schlaganfall. Im Innovationsfondsprojekt ist sie für die Entwicklung und Anwendung der App verantwortlich.
Diese Funktion ist von einem automatisch überwachten medizinischen Alarmsystem zu unterscheiden. Eine laufende ärztliche Sichtung oder garantierte Reaktion auf jeden Eintrag wird hier nicht zugesagt.
Die moVe-it-Studien-App kennenlernenDigitale Kommunikation
Die auf der BTA-Website vorgestellte Videosprechstunde doccura kann digitale Gespräche unterstützen. Eine Videosprechstunde allein beinhaltet jedoch keine automatische Messgeräteanbindung oder fortlaufende Überwachung.
Informationen zu doccuraEin Telekonsil bringt fachliche Expertise zu einem konkreten Fall hinzu. Teleintensivmedizin unterstützt die Zusammenarbeit zwischen einem Intensivteam vor Ort und externen Spezialisten. Sie ist deshalb nicht mit häuslichem Telemonitoring gleichzusetzen; Zuständigkeiten und Erreichbarkeit richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
Auch Tele-Neurologie, Teleonkologie und Telepädiatrie bezeichnen Fachgebiete digitaler Versorgung. Dahinter können Beratung, Fallkonferenzen, Videosprechstunden oder betreute Verlaufsdaten stehen. Die konkrete Leistung muss jeweils benannt werden.
Die BTA verbindet medizinische, technische und projektbezogene Perspektiven. Diese Seite beschreibt allgemeine Versorgungsmodelle und ausgewählte Projekte; sie bietet keine Anmeldung zu einem BTA-eigenen telemedizinischen Zentrum.
Häufige Fragen
Nicht automatisch. Messung, Übertragung und Sichtung sind unterschiedliche Vorgänge. Fragen Sie nach den vereinbarten Zeiten, Wochenendregelungen und Kontaktwegen. Bei einem Notfall gilt 112.
Das zuständige ärztliche Team. Im geregelten Herzinsuffizienz-Telemonitoring arbeitet die primär behandelnde Praxis mit dem TMZ zusammen. Ein automatisch erzeugter Hinweis ersetzt keine ärztliche Entscheidung.
Das Vorgehen richtet sich nach Ihrem Programm. Vereinbart werden sollte, wer Messlücken erkennt, technische Probleme klärt und Sie gegebenenfalls kontaktiert. Fehlende Daten dürfen nicht als unauffälliger Befund behandelt werden.
Das hängt von der eingesetzten Lösung ab. Manche Systeme nutzen ein eigenes Übertragungsgerät, andere eine App. Internet- beziehungsweise Mobilfunkverbindung und Bedienbarkeit müssen vorab geprüft werden.
Nicht automatisch. Entscheidend sind benötigte Messgrößen, Qualität, Zweckbestimmung und die Einbindung in den medizinischen Ablauf. Eine allgemeine Fitnessfunktion ist kein Ersatz für die vorgeschriebene Ausstattung.
Bei Herzinsuffizienz bestehen definierte Voraussetzungen und Abrechnungsregeln. Für andere Angebote hängt die Finanzierung von Leistung, Vertrag oder Projekt ab. Klären Sie die Kostenübernahme vor der Teilnahme.
Änderungen erfolgen nach dem mit dem Behandlungsteam vereinbarten Plan. Diese Seite enthält keine individuellen Grenzwerte oder Dosierungsanweisungen. Auffällige Werte sollten über die vereinbarten Wege geklärt werden.
Nein, aus der beschriebenen Tagebuchfunktion folgt kein solcher Dienst. Sie unterstützt die Selbstbeobachtung. Bei Beschwerden nutzen Sie die vorgesehenen medizinischen Kontaktwege, bei Notfällen 112.
Weiterführende Informationen
Quellenprüfung: 2. Oktober 2026. Das Prüfdatum ist nicht das Veröffentlichungsdatum einer Studie oder das Inkrafttreten einer Regelung.
KBV
Voraussetzungen, Zusammenarbeit mit dem TMZ und aktuelle Abrechnungsorientierung.
G-BA
Verbindlicher Rahmen: Anlage I Nr. 37 für Herzinsuffizienz und Nr. 20 für rtCGM. Geprüfte Gesamtfassung: in Kraft seit 09.09.2026.
KBV / GKV-Spitzenverband
Fachliche und technische Anforderungen, Sichtung von Warnmeldungen und Dokumentation. PDF.
Nationale VersorgungsLeitlinie
Kapitel 4, Version 1 (2023): Messverfahren, Verlaufskontrollen und Einordnung des Telemonitorings.
Cochrane
Systematische Übersicht von 2021 zur Wirksamkeit und zu Unsicherheiten verschiedener Betreuungsmodelle. Englisch.
Koehler et al. · The Lancet
Randomisierte Studie von 2018 zur strukturierten telemedizinischen Betreuung bei Herzinsuffizienz. Studienzusammenfassung auf PubMed. Englisch.
Basch et al. · Nature Medicine
Originalstudie von 2025 zur elektronischen Symptomüberwachung während der Krebstherapie. Zusammenfassung im Forschungsportal der Johns Hopkins University. Englisch.
Ihr Vorhaben mit der BTA
Sie planen ein Projekt, suchen den fachlichen Austausch oder möchten Ihr Team qualifizieren? Sprechen Sie mit uns über Ihre Anforderungen.
Allgemeine Fachinformation für Versorgungseinrichtungen; keine individuelle Behandlungsempfehlung. Redaktioneller Stand: 02.10.2026.
Bayerische TelemedAllianz
GmbH
Brückenstraße 13a
85107 Baar-Ebenhausen
Telefon: +49 8453-33499-13
Telefax: +49 8453-33499-20
E-Mail:
info@telemedallianz.de
Web:
www.telemedallianz.de
Zertifiziert nach
ISO/IEC 27001:2022.
(Informationssicherheit) und
ISO13485:2016.
Eine Abmeldung vom Newsletter ist jederzeit möglich. Mehr Informationen finden Sie hier.
🔊 Vorlesefunktion / Text-to-Speech*
Unsere Inhalte können Sie sich bequem vorlesen lassen – mit kostenlosen Standardfunktionen Ihres Geräts oder Browser-Erweiterungen. Wählen Sie die passende Option für Ihr Gerät:
*Hinweis: Die Vorlesefunktion wird durch die auf Ihrem Gerät bzw. in Ihrem Browser verfügbaren Tools oder Erweiterungen bereitgestellt. Der Download und die Nutzung dieser Tools erfolgen auf eigene Verantwortung. Für eine einwandfreie Funktion empfehlen wir die Verwendung der jeweils neuesten Browserversion. Wir speichern hierbei keine zusätzlichen personenbezogenen Daten.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Kontakt Impressum Hinweise zum Datenschutz Copyright 2026 © Alle Rechte vorbehalten.