BTA · Telemedizin in der Praxis

Telemonitoring.
Verläufe erkennen.
Gezielt reagieren.

Medizinische Begleitung zwischen den Behandlungsterminen.

Wie entwickeln sich Gewicht, Blutdruck oder Beschwerden zu Hause? Telemonitoring kann diese Informationen in die Versorgung einbinden – wenn Messung, Bewertung und medizinische Reaktion verbindlich organisiert sind.

Was Telemonitoring ausmacht

Messen. Bewerten. Handeln.

Medizinisch organisiertes Telemonitoring verbindet Daten aus der Entfernung mit einer zuständigen Versorgungseinheit. Ein vernetztes Messgerät allein stellt noch keine betreute Versorgung sicher.

Ein Mann misst zu Hause seinen Blutdruck mit einer Oberarmmanschette.

01 · Erfassen

Messwerte aus dem Alltag

Geeignete Geräte und strukturierte Angaben machen Veränderungen zwischen Behandlungsterminen sichtbar. Die Messung erfolgt nach dem vereinbarten Plan.

Eine Ärztin und ein Pflegefachmann besprechen Daten an einem Bildschirm.

02 · Bewerten

Fachliche Einordnung

Das zuständige Team prüft Verlauf, Vollständigkeit und Auffälligkeiten. Automatische Hinweise unterstützen diese Aufgabe, ersetzen aber keine medizinische Bewertung.

Eine Ärztin führt ein telefonisches Rückmeldegespräch.

03 · Handeln

Rückmeldung und Behandlung

Bei Handlungsbedarf folgt der vereinbarte Kontakt. Ob eine Kontrolle, persönliche Untersuchung oder Therapieanpassung nötig ist, entscheidet das Behandlungsteam.

KI-generierte Symbolbilder: beispielhafte Versorgungssituationen, keine Darstellung konkreter BTA-Mitarbeitender oder Produkte. Bildschirmdarstellungen sind illustrativ.

Vier Begriffe, die Sie unterscheiden sollten

Telemonitoring

Wiederholte Erfassung und Übertragung mit vereinbarter fachlicher Bewertung und Reaktion.

Videosprechstunde

Ein Gespräch zu einem Termin. Es beinhaltet nicht automatisch eine laufende Auswertung von Messwerten.

Digitales Symptomtagebuch

Strukturierte Selbstbeobachtung. Erst eine ausdrücklich organisierte Sichtung macht daraus ein betreutes Monitoring.

Fitness- und Gesundheitsdaten

Alltagsdaten können ergänzen. Ihre medizinische Eignung hängt von Gerät, Zweckbestimmung und Datenqualität ab.

Praxisbeispiel im Detail

Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Regelversorgung mit definierten Voraussetzungen

Herzinsuffizienz: ein konkret geregelter Versorgungspfad

Bei Herzschwäche können Veränderungen zwischen Terminen relevant sein. In Deutschland ist Telemonitoring für eine definierte Patientengruppe Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Die behandelnde Praxis arbeitet dafür mit einem ärztlichen telemedizinischen Zentrum (TMZ) zusammen.

Die Auswahl erfolgt medizinisch. Nicht jede Person mit Herzinsuffizienz erfüllt die Voraussetzungen.

Für welche Patienten ist die Leistung vorgesehen?

Die Voraussetzungen müssen gemeinsam erfüllt sein:

  • Herzinsuffizienz im Stadium NYHA II oder III: Beschwerden beziehungsweise Einschränkungen bei körperlicher Belastung.
  • Ejektionsfraktion unter 40 Prozent: ein Maß für die Auswurfleistung des Herzens.
  • Ein geeignetes implantiertes Herzgerät – ICD, CRT-P oder CRT-D – oder eine stationäre Behandlung wegen einer Verschlechterung der Herzinsuffizienz im zurückliegenden Jahr.
  • Leitliniengerechte Behandlung und keine erkennbaren Hindernisse für Datenübertragung oder Selbstmanagement.

ICD bezeichnet einen implantierten Defibrillator; CRT-Systeme unterstützen das koordinierte Zusammenziehen der Herzkammern, mit oder ohne Defibrillatorfunktion. Die Voraussetzungen werden im Verlauf erneut geprüft.

Welche Daten, Geräte und Messrhythmen gehören dazu?

Je nach Versorgung werden Daten geeigneter Implantate oder externe Messgeräte genutzt. Bei externen Geräten werden Körpergewicht, elektrische Herzaktion per EKG, Blutdruck und die eigene Einschätzung des Gesundheitszustands erfasst. Die Übertragung aktueller Daten an das TMZ erfolgt mindestens einmal täglich.

Die Messung zu Hause erfolgt nach Anleitung. Geräte müssen für die vorgesehene Anwendung geeignet und miteinander kompatibel sein. Ein Fitnessarmband ersetzt diese Ausstattung nicht automatisch.

Wer sichtet Daten – und wann?

Die primär behandelnde Ärztin oder der primär behandelnde Arzt (PBA) verantwortet Behandlung und Therapieentscheidungen. Das TMZ organisiert die technischen Abläufe und bewertet die Monitoringdaten.

Nach der Qualitätssicherungsvereinbarung sind Warnmeldungen spätestens am folgenden Werktag (Montag bis Freitag) zu sichten; beim vereinbarten intensivierten Monitoring spätestens am folgenden Tag. Auffälligkeiten mit möglichem ärztlichem Handlungsbedarf werden dem PBA am Tag der Sichtung mitgeteilt.

Diese organisatorischen Vorgaben sind kein Versprechen einer sofortigen Notfallreaktion. Patienten müssen ihre persönlichen Kontaktwege und Betreuungszeiten kennen.

Was geschieht bei Auffälligkeiten oder fehlenden Daten?

Das TMZ klärt nicht beurteilbare Befunde und unvollständige Übertragungen; gegebenenfalls muss die Messung beziehungsweise Übertragung wiederholt werden. Bei medizinischem Handlungsbedarf werden die nächsten Schritte mit der behandelnden Praxis abgestimmt und dokumentiert.

Die Reaktion richtet sich nach Beschwerden, Verlauf und individueller Situation. Allgemeine Grenzwerte oder eigenständige Änderungen von Medikamenten lassen sich daraus nicht ableiten.

Finanzierung: Für diese Versorgung bestehen EBM-Leistungen. Das TMZ benötigt eine KV-Genehmigung. Die jeweils geltenden Abrechnungsdetails und Voraussetzungen finden Sie bei der KBV.

Fachliche Grundlage: [1], [2], [3]

Weitere Anwendungsfelder

Gleiche Grundidee. Unterschiedliche Versorgung.

Geräte, Rhythmen, Zuständigkeiten und Evidenz unterscheiden sich je nach Erkrankung. Die folgenden Beispiele sind allgemeine Versorgungsmodelle und keine Liste eigener BTA-Behandlungsangebote.

Diabetes: Glukoseverläufe gemeinsam auswerten

Etablierte Messmethode; Fernbetreuung gesondert organisieren

Patienten & Daten
Bei geeigneten Menschen mit insulinpflichtigem Diabetes liefert ein Sensor Glukosewerte aus der Gewebsflüssigkeit und Trendinformationen.
Erfassung & Sichtung
rtCGM bedeutet kontinuierliche Glukosemessung mit Echtzeitanzeige. Die Werte werden häufig erfasst; das Diabetesteam sichtet geteilte Verläufe zu vereinbarten Zeitpunkten, nicht automatisch fortlaufend.
Reaktion & Grenzen
Lokale Sensoralarme und medizinische Fernsichtung sind verschiedene Funktionen. Vorgehen bei Alarmen, Messlücken und technischen Problemen gehört in die Schulung und den individuellen Behandlungsplan.
Versorgungsstatus
rtCGM ist unter den G-BA-Voraussetzungen eine Kassenleistung. Daraus folgt kein pauschaler Anspruch auf eine ständig besetzte telemedizinische Betreuung.

Fachliche Grundlage: [2]

Hypertonie: Blutdruck im Alltag einordnen

Individuelle Ergänzung der Behandlung

Patienten & Daten
Bei Bluthochdruck können häusliche Blutdruck- und Pulsmessungen den Verlauf dokumentieren, beispielsweise während einer Therapieeinstellung.
Erfassung & Sichtung
Ein geeignetes Messgerät und eine passende Manschette sind wichtig. Messzeiten, Zahl der Messungen und ärztliche Auswertung werden vereinbart. Ein einzelner Wert ist kein vollständiger Verlauf.
Reaktion & Grenzen
Die Praxis klärt auffällige Verläufe, Beschwerden und Messfehler. Bei Lücken wird zunächst die Anwendung beziehungsweise Übertragung geprüft. Die Nationale VersorgungsLeitlinie spricht wegen unsicherer Evidenz eine offene Empfehlung aus.
Versorgungsstatus
Umsetzung und Vergütung sind vorab zu klären. Die Regelungen zur Herzinsuffizienz gelten nicht automatisch für Hypertonie.

Fachliche Grundlage: [4]

Chronische Atemwegserkrankungen: gezielt auswählen

Uneinheitliche Evidenz; programmspezifisch

Patienten & Daten
Bei ausgewählten Menschen mit COPD können Atemnot, Husten und Belastbarkeit erfragt werden. Je nach Programm kommen weitere Messungen hinzu, etwa Sauerstoffsättigung mit einem geeigneten Pulsoximeter.
Erfassung & Sichtung
Patientenfragebogen und Geräte werden auf das Versorgungsziel abgestimmt. Mess- und Sichtungsrhythmus sowie zuständiges pneumologisches Team müssen ausdrücklich festgelegt werden.
Reaktion & Grenzen
Auffälligkeiten und fehlende Daten führen nach dem vereinbarten Plan zu Rückfragen oder medizinischer Abklärung. Messfehler sind zu berücksichtigen. Ein unauffälliger Einzelwert schließt eine Verschlechterung nicht aus.
Versorgungsstatus
Programme sind unterschiedlich organisiert. Aus der verfügbaren Evidenz lässt sich kein allgemeines Nutzenversprechen für jede COPD-Telemonitoringlösung ableiten.

Fachliche Grundlage: [5]

Nach einem Klinikaufenthalt oder einer Operation

Zeitlich begrenzter Versorgungspfad

Patienten & Daten
Für ausgewählte Entlassungssituationen können Beschwerden, Schmerzen, Mobilität und vereinbarte Vitalwerte strukturiert dokumentiert werden.
Erfassung & Sichtung
Ein mögliches Modell kombiniert einen digitalen Fragebogen mit passenden Geräten. Start, Ende, Messplan und Sichtungszeiten legt das entlassende beziehungsweise weiterbehandelnde Team fest.
Reaktion & Grenzen
Vor der Entlassung muss geklärt sein, wer auffällige Antworten oder Messlücken bearbeitet. Digitale Rückmeldungen ersetzen keine erforderliche Wundkontrolle oder Untersuchung.
Versorgungsstatus
Projekt-, Klinik- und Vertragsangebote unterscheiden sich. Studienergebnisse aus einzelnen Eingriffen lassen sich nicht auf jede Nachsorge übertragen.

Studienbeispiel: Perioperatives Telemonitoring bei Krebsoperationen, 2025

Onkologie: Beschwerden während der Therapie erfassen

Evidenz für bestimmte betreute Modelle

Patienten & Daten
Elektronische patientenberichtete Angaben (ePRO) erfassen Beschwerden und Einschränkungen direkt aus Patientensicht.
Erfassung & Sichtung
In der PRO-TECT-Studie berichteten Menschen mit metastasiertem Krebs wöchentlich über Symptome; schwere oder zunehmende Beschwerden lösten Hinweise an das Behandlungsteam aus.
Reaktion & Grenzen
Das betreuende Onkologieteam braucht einen festgelegten Bearbeitungsweg. Fehlende Antworten müssen nach dem jeweiligen Programm verfolgt werden. Ein unbeaufsichtigtes Tagebuch ist nicht gleichwertig mit diesem Modell.
Versorgungsstatus
Die Studie unterstützt einen Nutzen für bestimmte patientenrelevante Ergebnisse, zeigte aber keinen Überlebensvorteil. Das ist keine Aussage über eine flächendeckende deutsche Kassenleistung.

Fachliche Grundlage: [7]

Beispielhafter Versorgungspfad

Wer übernimmt welchen Schritt?

Die genaue Aufgabenverteilung hängt vom Programm ab. Sie sollte vor dem Start schriftlich geklärt sein.

  1. Behandelnde Ärzte

    Passende Patienten auswählen

    Versorgungsziel, medizinische Eignung und die praktische Nutzung zu Hause klären.

  2. Praxisteam / Monitoringteam

    Aufklären und einrichten

    Geräte erklären, eine Testmessung durchführen und Kontaktwege verständlich festhalten.

  3. Patienten, gegebenenfalls mit Unterstützung

    Nach Plan messen

    Vereinbarte Messungen und Beschwerden dokumentieren. Angehörige nur passend und abgestimmt einbeziehen.

  4. Technik und zuständiges Team

    Daten übertragen

    Übertragung und Zuordnung prüfen. Ein gespeicherter Wert ist nicht zwangsläufig bereits angekommen.

  5. Verantwortliches Monitoringteam

    Verlauf bewerten

    Vollständigkeit, Plausibilität und medizinischen Handlungsbedarf innerhalb der festgelegten Zeiten prüfen.

  6. Behandelnde Ärzte / abgestimmtes Team

    Kontakt aufnehmen und handeln

    Bei Bedarf Beschwerden klären, Untersuchung organisieren oder die Behandlung anpassen.

  7. Behandlungsteam und Patienten

    Verlauf und Eignung überprüfen

    Ergebnisse besprechen und entscheiden, ob das Monitoring fortgesetzt, verändert oder beendet wird.

Keine Daten sind kein Entwarnungssignal.

Bei ausbleibenden Messungen wird zunächst geklärt: Wurde gemessen? Funktionieren Gerät und Verbindung? Ist Unterstützung nötig? Der vereinbarte Kontakt- und Eskalationsplan muss auch greifen, wenn die betroffene Person nicht erreichbar ist.

Messfehler, Übertragungsausfälle und auffällige Beschwerden benötigen unterschiedliche Reaktionen. Legen Sie dafür eigene Abläufe und Vertretungen fest.

Einführung vorbereiten

Acht Fragen vor dem Start

Diese Planungspunkte helfen, aus Technik einen verlässlichen Versorgungsablauf zu machen.

  1. Geräte und Zweckbestimmung

    Passt das Gerät zum klinischen Ziel und zur Anwendung durch Patienten? Medizinische Eignung und vorgesehene Verwendung zählen mehr als die bloße Möglichkeit einer Funkübertragung.

  2. Datenqualität und Schnittstellen

    Messwerte brauchen richtige Zuordnung, Einheiten und Zeitstempel. Prüfen Sie, ob Systeme Daten zuverlässig austauschen können – das ist mit Interoperabilität gemeint.

  3. Verantwortung und Vertretung

    Wer sichtet, wer bewertet medizinisch, wer kontaktiert Patienten? Benennen Sie Vertretungen und eine zuständige Stelle für technische Störungen.

  4. Sichtungszeiten und Eskalation

    Legen Sie Zeitfenster, Wochenendregelung und Vorgehen bei Nichterreichbarkeit fest. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der individuellen Situation, nicht allein aus einer App-Farbe.

  5. Einbindung in den Arbeitsalltag

    Planen Sie Personalzeit für Eingangskontrolle, Rückfragen und Dokumentation. Vermeiden Sie zusätzliche Datenablagen, deren Pflege niemand übernimmt.

  6. Datenschutz und Sicherheit

    Klären Sie Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Zugriffsrechte, Anbieterrollen und sichere Übertragung. Berücksichtigen Sie auch Aufbewahrung, Löschung und Ausfälle.

  7. Schulung und Unterstützung

    Testen Sie Handhabung, Verständlichkeit und Erreichbarkeit. Sehvermögen, motorische Fähigkeiten, Sprache und verfügbare Unterstützung beeinflussen die Nutzung.

  8. Finanzierung und Erfolgskontrolle

    Klären Sie Geräte-, Plattform- und Personalkosten sowie die konkrete Vergütung. Bewerten Sie auch Messvollständigkeit, Arbeitsaufwand und den Nutzen für die ausgewählte Patientengruppe.

Die Finanzierung kann über definierte Regelleistungen, besondere Versorgungsverträge oder Projektmittel erfolgen. Ein Forschungsprojekt ist keine automatisch dauerhaft verfügbare Kassenleistung.

Evidenz richtig einordnen

Der Nutzen hängt am Versorgungsmodell.

Herzinsuffizienz · TIM-HF2

Strukturierte Betreuung kann wirken.

Die randomisierte Studie TIM-HF2 zeigte bei einer definierten Herzinsuffizienzgruppe einen Vorteil beim kombinierten Maß aus Tagen, die durch ungeplante kardiovaskuläre Krankenhausaufnahmen oder Tod verloren gingen. Untersucht wurde ein organisiertes Betreuungsmodell, nicht nur ein Messgerät.

Originalstudie, veröffentlicht 2018. Ergebnisse sind an Auswahl und Betreuungskonzept gebunden.

Onkologie · PRO-TECT

Mehr als nur Daten sammeln.

Die 2025 veröffentlichten Endergebnisse zeigten eine spätere Verschlechterung von Symptomen, körperlicher Funktion und Lebensqualität sowie Vorteile bei Notaufnahmebesuchen. Ein Unterschied im Gesamtüberleben wurde nicht nachgewiesen.

Untersuchtes Modell: wöchentliche Symptomangaben mit Hinweisen an das Behandlungsteam.

Fachliche Grundlage: [6], [7]

Was Telemonitoring nicht automatisch leistet

Es ersetzt weder notwendige persönliche Untersuchungen noch jede Diagnostik. Messfehler, fehlende Daten, technische Ausfälle und nicht bearbeitete Meldungen können den Nutzen begrenzen. Bei COPD und vielen weiteren Einsatzfeldern sind Ergebnisse unterschiedlich; ein pauschales Versprechen weniger Klinikaufenthalte oder geringerer Kosten ist nicht gerechtfertigt.

Bei akuten Notfällen nicht auf eine Monitoring-Rückmeldung warten, sondern 112 wählen. Telemonitoring ist ohne ausdrücklich vereinbarte entsprechende Betreuung kein ständig besetzter Notfalldienst.

Fachliche Grundlage: [5]

BTA: Projekte und Einordnung

Digitale Begleitung braucht klare Rollen.

Neurologische Selbstbeobachtung

moVe-it: Veränderungen nach Schlaganfall dokumentieren

Die BTA beschreibt die moVe-it-Studien-App als digitales Tagebuch zur Selbstbeobachtung nach Schlaganfall. Im Innovationsfondsprojekt ist sie für die Entwicklung und Anwendung der App verantwortlich.

Diese Funktion ist von einem automatisch überwachten medizinischen Alarmsystem zu unterscheiden. Eine laufende ärztliche Sichtung oder garantierte Reaktion auf jeden Eintrag wird hier nicht zugesagt.

Die moVe-it-Studien-App kennenlernen

Digitale Kommunikation

doccura: Gespräche per Video ermöglichen

Die auf der BTA-Website vorgestellte Videosprechstunde doccura kann digitale Gespräche unterstützen. Eine Videosprechstunde allein beinhaltet jedoch keine automatische Messgeräteanbindung oder fortlaufende Überwachung.

Informationen zu doccura

Die BTA verbindet medizinische, technische und projektbezogene Perspektiven. Diese Seite beschreibt allgemeine Versorgungsmodelle und ausgewählte Projekte; sie bietet keine Anmeldung zu einem BTA-eigenen telemedizinischen Zentrum.

Häufige Fragen

Was vor der Teilnahme klar sein sollte

Bin ich durch Telemonitoring rund um die Uhr überwacht?

Nicht automatisch. Messung, Übertragung und Sichtung sind unterschiedliche Vorgänge. Fragen Sie nach den vereinbarten Zeiten, Wochenendregelungen und Kontaktwegen. Bei einem Notfall gilt 112.

Wer entscheidet über die Behandlung?

Das zuständige ärztliche Team. Im geregelten Herzinsuffizienz-Telemonitoring arbeitet die primär behandelnde Praxis mit dem TMZ zusammen. Ein automatisch erzeugter Hinweis ersetzt keine ärztliche Entscheidung.

Was passiert, wenn ich eine Messung vergesse?

Das Vorgehen richtet sich nach Ihrem Programm. Vereinbart werden sollte, wer Messlücken erkennt, technische Probleme klärt und Sie gegebenenfalls kontaktiert. Fehlende Daten dürfen nicht als unauffälliger Befund behandelt werden.

Brauche ich immer ein Smartphone?

Das hängt von der eingesetzten Lösung ab. Manche Systeme nutzen ein eigenes Übertragungsgerät, andere eine App. Internet- beziehungsweise Mobilfunkverbindung und Bedienbarkeit müssen vorab geprüft werden.

Reicht eine Smartwatch aus?

Nicht automatisch. Entscheidend sind benötigte Messgrößen, Qualität, Zweckbestimmung und die Einbindung in den medizinischen Ablauf. Eine allgemeine Fitnessfunktion ist kein Ersatz für die vorgeschriebene Ausstattung.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Bei Herzinsuffizienz bestehen definierte Voraussetzungen und Abrechnungsregeln. Für andere Angebote hängt die Finanzierung von Leistung, Vertrag oder Projekt ab. Klären Sie die Kostenübernahme vor der Teilnahme.

Kann ich Medikamente anhand der Werte selbst ändern?

Änderungen erfolgen nach dem mit dem Behandlungsteam vereinbarten Plan. Diese Seite enthält keine individuellen Grenzwerte oder Dosierungsanweisungen. Auffällige Werte sollten über die vereinbarten Wege geklärt werden.

Ist die moVe-it-App ein Telemonitoring-Notfalldienst?

Nein, aus der beschriebenen Tagebuchfunktion folgt kein solcher Dienst. Sie unterstützt die Selbstbeobachtung. Bei Beschwerden nutzen Sie die vorgesehenen medizinischen Kontaktwege, bei Notfällen 112.

Weiterführende Informationen

Offizielle Regeln und klinische Evidenz

Quellenprüfung: 2. Oktober 2026. Das Prüfdatum ist nicht das Veröffentlichungsdatum einer Studie oder das Inkrafttreten einer Regelung.

  1. KBV

    Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

    Voraussetzungen, Zusammenarbeit mit dem TMZ und aktuelle Abrechnungsorientierung.

  2. G-BA

    Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung

    Verbindlicher Rahmen: Anlage I Nr. 37 für Herzinsuffizienz und Nr. 20 für rtCGM. Geprüfte Gesamtfassung: in Kraft seit 09.09.2026.

  3. KBV / GKV-Spitzenverband

    Qualitätssicherung Telemonitoring

    Fachliche und technische Anforderungen, Sichtung von Warnmeldungen und Dokumentation. PDF.

  4. Nationale VersorgungsLeitlinie

    Hypertonie: Monitoring

    Kapitel 4, Version 1 (2023): Messverfahren, Verlaufskontrollen und Einordnung des Telemonitorings.

  5. Cochrane

    Telehealth bei COPD

    Systematische Übersicht von 2021 zur Wirksamkeit und zu Unsicherheiten verschiedener Betreuungsmodelle. Englisch.

  6. Koehler et al. · The Lancet

    TIM-HF2: Originalstudie

    Randomisierte Studie von 2018 zur strukturierten telemedizinischen Betreuung bei Herzinsuffizienz. Studienzusammenfassung auf PubMed. Englisch.

  7. Basch et al. · Nature Medicine

    PRO-TECT: Endergebnisse

    Originalstudie von 2025 zur elektronischen Symptomüberwachung während der Krebstherapie. Zusammenfassung im Forschungsportal der Johns Hopkins University. Englisch.

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Allgemeine Fachinformation für Versorgungseinrichtungen; keine individuelle Behandlungsempfehlung. Redaktioneller Stand: 02.10.2026.