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Gesundheit vernetzt – Newsletter von Prof. Dr. med. Siegfried Jedamzik
Newsletter · Juli 2026

Gesundheit vernetzt

Diese Ausgabe in zwei Teilen: Erst der vollständige Überblick über die aktuelle Gesundheitspolitik – dann digitale Antworten aus dem Netzwerk der Bayerischen TelemedAllianz auf genau diesen Druck.

Für alle, die mit dem Gesundheitssystem zu tun haben: Praxen · Kliniken · Pflege · Kommunen · Unternehmen · Krankenkassen · Bildung & Soziales

Politik verstehen, Versorgung gestalten

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Partnerinnen und Partner im Gesundheitswesen,

die vergangenen Wochen haben unser Gesundheitssystem an mehreren Fronten gleichzeitig gefordert. Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet, der Bundesrat hat es gebilligt – und mit ihm eine Reihe von Sparmaßnahmen, die Praxen, Kliniken, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Millionen Beitragszahlende gleichermaßen betreffen. Parallel wird über eine neue Notfallversorgung, über Bürokratieabbau, über Prävention und über die Zukunft der Pflege verhandelt.

Mit dieser Ausgabe möchte ich Ihnen zweierlei bieten: Erstens einen möglichst vollständigen, unabhängig recherchierten Überblick über das, was in der Gesundheitspolitik gerade wirklich passiert – verständlich für die interessierte Leserin, den interessierten Leser, und präzise genug für die Fachkollegin, den Fachkollegen. Zweitens zeige ich Ihnen, wo aus meinem Netzwerk, der Bayerischen TelemedAllianz, bereits heute digitale Antworten auf genau diesen Druck bereitstehen.

Beides gehört für mich zusammen. Wer verstehen will, wohin sich unser Gesundheitswesen bewegt, muss die Politik kennen. Wer darin bestehen will, braucht Werkzeuge, die im Alltag wirklich helfen. Ich freue mich, wenn Sie sich beides zu Herzen nehmen – und noch mehr, wenn Sie sich bei Fragen direkt an mich wenden.

SJ
Prof. Dr. med. Siegfried Jedamzik
Arzt · Gründer der Bayerischen TelemedAllianz · Professor für Gesundheitsinformatik
Teil 1

Gesundheitspolitik im Überblick

Was in den letzten Wochen entschieden, gefordert und kritisiert wurde – unabhängig recherchiert und für alle verständlich aufbereitet, die mit dem Gesundheitssystem zu tun haben.

Finanzreform GKV

Das Spargesetz ist da – und die Rechnung wird verteilt

Am 10. Juli hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit knapper Mehrheit verabschiedet, der Bundesrat billigte es noch am selben Tag. Ziel ist es, das absehbare Finanzdefizit der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 zu schließen. Wie das im Detail geschehen soll, ist zwischen Kostenträgern, Leistungserbringern und Politik heftig umstritten.

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Was genau beschlossen wurde: Am Freitag, dem 10. Juli, hat der Bundestag das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung in namentlicher Abstimmung verabschiedet – mit 319 Ja-Stimmen gegen 286 Nein-Stimmen bei vier Enthaltungen. Nur wenige Stunden später billigte der Bundesrat das Gesetz; ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand dort keine Mehrheit. Damit ist ein Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, das vom Referentenentwurf Mitte April über den Kabinettsbeschluss Ende April bis zur Schlussabstimmung kaum drei Monate gedauert hat – für ein Vorhaben dieser Tragweite ein bemerkenswert hohes Tempo. Erklärtes Ziel: Das für 2027 und die Folgejahre absehbare Milliardendefizit der GKV soll geschlossen und ein weiterer Anstieg der Zusatzbeiträge verhindert werden. Hintergrund ist auch der Kalender: Im Herbst muss der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Folgejahr prognostizieren – und braucht dafür verlässliche gesetzliche Grundlagen.

Die wichtigsten Instrumente: Das Gesetz kombiniert Ausgabenkürzungen bei nahezu allen Leistungserbringergruppen mit einer Stärkung der Einnahmenseite. Der finanziell gewichtigste und zugleich umstrittenste Einzelbaustein ist die außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze – also jener Einkommensschwelle, bis zu der Beiträge fällig werden. Parallel steigt die Versicherungspflichtgrenze um zusätzliche 3.600 Euro; wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss also künftig deutlich mehr verdienen. Der PKV-Verband hat die Folgen beziffert: Rund 6,3 Millionen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber würden mit insgesamt etwa 4,5 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich belastet. Verbandsdirektor Florian Reuther spricht von einem „direkten Angriff auf die Wahlfreiheit" und warnt, das Gesetz löse die alterungsbedingten Strukturprobleme der umlagefinanzierten GKV nicht – die Rechnung trügen die jüngeren Generationen. Mit der Koalitionsmehrheit wurde außerdem eine Entschließung angenommen, die sich der psychischen Gesundheit und der psychotherapeutischen Versorgung widmet – ein bemerkenswertes Signal ausgerechnet in einer Woche, in der die Vergütungsfrage der Psychotherapie vor Gericht liegt.

Die Kritik der Leistungserbringer: Kaum ein Akteur des Gesundheitswesens hat das Gesetz unkommentiert gelassen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft rechnet vor, dass der stationären Versorgung bis 2030 rund 30 Milliarden Euro entzogen werden; nach einer Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts sehen sich 42 Prozent der Kliniken für 2027 als massiv insolvenzgefährdet, für 2028 steigt dieser Wert auf 53 Prozent – bis zu 140.000 Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel. Der Verband der Universitätsklinika erwartet allein für seine Häuser zusätzliche Erlösverluste von rund einer Milliarde Euro und ein Gesamtdefizit von etwa zwei Milliarden Euro im Jahr 2027. Die niedergelassene Ärzteschaft protestierte bereits im Juni mit einer ungewöhnlichen Aktion: Auf Aufruf von MEDI GENO Deutschland und MEDI Baden-Württemberg blieben bundesweit Praxen an einem Mittwoch geschlossen – offiziell, um sich zum geplanten Gesetz „fortzubilden". Nach der Verabschiedung sprach der MEDI-Vorsitzende Dr. Norbert Smetak von einem „dramatischen Wendepunkt" für die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung; spätestens ab 2027 werde sich die Versorgungslage für Patientinnen und Patienten deutlich verschlechtern. Kritisch vermerkt wird in der Fachöffentlichkeit zudem, dass einzelne Bereiche – etwa die besonderen Therapierichtungen – ohne nennenswerte Debatte gekürzt wurden und der Bund weiterhin Mittel in Milliardenhöhe aus dem Beitragstopf für versicherungsfremde Aufgaben in Anspruch nimmt.

Die Position der Befürworter: Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen argumentieren, ohne das Gesetz drohten den rund 75 Millionen GKV-Versicherten spürbar steigende Beiträge – eine Belastung, die Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen treffe und den Standort schwäche. Grundlage der Maßnahmen ist der erste Bericht der von Ministerin Nina Warken einberufenen Finanzkommission Gesundheit, die Ende März einen 66-Punkte-Plan mit kurz- und mittelfristigen Konsolidierungsvorschlägen vorgelegt hatte. Aus Sicht der Koalition ist das Gesetz ausdrücklich als erster Schritt konzipiert; strukturelle Reformen – etwa bei der Patientensteuerung – sollen folgen. Genau hier setzen übrigens auch konstruktive Gegenvorschläge an: MEDI etwa hatte unter dem Motto „Reformen statt Rotstift" gefordert, auf konsequente Patientensteuerung und Prävention zu setzen, weil beide die GKV-Kosten nachhaltiger senken könnten als pauschale Kürzungen.

Was das Verfahren offengelegt hat: Selten wurde ein Gesundheitsgesetz in so kurzer Zeit so oft geändert. Selbst Abgeordnete der Regierungskoalition räumten in den Schlussberatungen ein, dass die Vielzahl kurzfristiger Änderungsanträge die parlamentarische Kontrolle erschwert habe; die Opposition versuchte vergeblich, das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren gegen den Zeitplan zu mobilisieren. Unabhängig von der inhaltlichen Bewertung bleibt damit eine Verfahrensfrage im Raum, die über dieses Gesetz hinausweist: Ob ein derart komplexes, hochreguliertes und emotional aufgeladenes System wie das deutsche Gesundheitswesen für Schnellverfahren dieser Art geeignet ist – oder ob der kurzfristige politische Erfolg mit langfristigem Vertrauensverlust bei genau den Berufsgruppen bezahlt wird, auf deren intrinsische Motivation das System täglich angewiesen ist.

Quellen: Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundesministerium für Gesundheit, PKV-Verband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Deutsches Krankenhausinstitut, Verband der Universitätsklinika Deutschlands, MEDI GENO Deutschland e. V. / MEDI Baden-Württemberg e. V., Finanzkommission Gesundheit.

Notfallversorgung

Neue Wege in die Notaufnahme – oder daran vorbei?

Während das Sparpaket die Finanzen ordnen soll, will eine zweite Reform die Notfallversorgung neu strukturieren. Der Bundestag hat den Entwurf am 9. Juli in erster Lesung beraten. Kassen und Verbände sind sich einig, dass Handlungsbedarf besteht – und uneinig, ob der Entwurf ihn trifft.

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Worum es geht: Deutschland leistet sich in der Notfallversorgung drei parallel arbeitende Systeme: den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (erreichbar über die 116117), die Notaufnahmen der Krankenhäuser und den Rettungsdienst mit der Notrufnummer 112. Alle drei sind für sich genommen gut ausgebaut – aber sie sind historisch gewachsen, unterschiedlich finanziert und im Alltag oft schlecht verzahnt. Die Folge kennt jede Notaufnahme: Menschen mit Bagatellbeschwerden binden hochspezialisierte Ressourcen, während zugleich unklar bleibt, wer eigentlich für die Steuerung verantwortlich ist. Der am 9. Juli in erster Lesung beratene Gesetzentwurf der Bundesregierung will diese drei Säulen erstmals systematisch aufeinander abstimmen – „bedarfsgerecht, qualitativ hochwertig und wirtschaftlich", wie es in der Begründung heißt.

Die zentralen Neuerungen: Kernstück ist ein qualifiziertes, standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren: Wer Hilfe sucht, soll künftig nach bundeseinheitlichen Kriterien der richtigen Versorgungsebene zugewiesen werden – Notaufnahme, KV-Notdienstpraxis, regulärer Praxistermin oder telemedizinische Beratung. Die Ausgestaltung dieses Verfahrens überträgt der Entwurf dem Gemeinsamen Bundesausschuss, der zusätzlich Mindestanforderungen an die personelle und apparative Ausstattung der KV-Notdienstpraxen festlegen soll. Geplant sind außerdem Integrierte Notfallzentren (INZ), in denen Notaufnahme und vertragsärztlicher Notdienst räumlich und organisatorisch unter einem Dach arbeiten – mit einem gemeinsamen Tresen als erster Anlaufstelle.

Wer die Reform unterstützt: Der GKV-Spitzenverband begrüßt das Vorhaben ausdrücklich und hebt besonders die Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses hervor: Erstmals könnten damit bundesweit einheitliche Standards für Patientensteuerung und ambulante Notfallversorgung entstehen – bislang hängt die Qualität der Ersteinschätzung stark davon ab, wo jemand wohnt. Auch aus einzelnen Kassen kommt Rückenwind: Gertrud Demmler, Vorständin der SBK, wertet die standardisierte Ersteinschätzung als Orientierungshilfe für Patientinnen und Patienten „in einem Moment großer Unsicherheit" – und zugleich als Grundstein für das perspektivisch geplante Primärversorgungssystem, in dem eine erste Anlaufstelle die weitere Behandlung koordiniert.

Wo die Kritik ansetzt: Deutlich skeptischer fällt das Urteil des AOK-Bundesverbandes aus. Dessen Vorstandsvorsitzende Carola Reimann benennt zwei Konstruktionsfehler: Erstens würden die Integrierten Notfallzentren mit erheblichem Geld- und Personalaufwand als neue Struktur aufgebaut, während Krankenhausstandorte ohne INZ trotzdem weiter ambulante Notfälle behandeln dürften – der Anreiz zur Konzentration verpuffe damit. Zweitens fehle die Möglichkeit, Hilfesuchende nach der Ersteinschätzung gezielt und verbindlich in die reguläre vertragsärztliche Versorgung weiterzuleiten; ohne diese Verbindlichkeit sei eine nachhaltige Entlastung der Notaufnahmen nicht zu erwarten. In dieselbe Kerbe schlägt der BKK Dachverband: Vorständin Anne-Kathrin Klemm mahnt angesichts der ohnehin angespannten GKV-Finanzen, die neuen Strukturen müssten „transparent, zweckgebunden und wirtschaftlich" aufgebaut werden – Doppelstrukturen und ungesteuerte Mehrkosten dürfe sich das System schlicht nicht leisten.

Der Einwand aus der Praxis: Die vielleicht grundsätzlichste Kritik kommt von der niedergelassenen Ärzteschaft – und sie verbindet die Notfallreform direkt mit dem Spargesetz. MEDI Baden-Württemberg warnte bereits im Frühjahr, die im Entwurf angelegten Erwartungen an eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung – etwa durch Hausbesuchsdienste und telemedizinische Angebote im Bereitschaftsdienst – seien mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht zu erfüllen; unter den Bedingungen der parallel beschlossenen Sparmaßnahmen würden sie vollends unrealistisch. Die unbequeme Wahrheit hinter diesem Einwand: Eine Reform, die Steuerung verspricht, aber die dafür nötigen Kapazitäten nicht finanziert, verschiebt den Engpass nur – sie beseitigt ihn nicht. Für Kliniken, Praxen und Kommunen lohnt es sich dennoch, die Entwicklung genau zu verfolgen: Die Ersteinschätzung wird kommen, und wer seine eigenen Prozesse – auch telemedizinisch – frühzeitig darauf ausrichtet, wird von der neuen Steuerungslogik eher profitieren als unter ihr leiden.

Quellen: Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung), GKV-Spitzenverband, AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, MEDI Baden-Württemberg e. V.

Justitia

Honorarkürzung in der Psychotherapie vorerst gestoppt

Anfang März hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der Ärzteseite eine Absenkung der psychotherapeutischen Honorare um 4,5 Prozent beschlossen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die sofortige Vollziehung nun per Eilbeschluss ausgesetzt.

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Die Vorgeschichte: Anfang März hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss – das Gremium, das die vertragsärztliche Vergütung zwischen Kassen und Ärzteschaft festlegt und bei Nichteinigung mit unparteiischen Mitgliedern entscheidet – beschlossen, die Honorare für psychotherapeutische Leistungen zum 1. April um 4,5 Prozent abzusenken. Der Beschluss fiel gegen die Stimmen der Ärzteseite und stützte sich auf aktuelle Kostenstrukturdaten, aus denen die Kassenseite eine Übervergütung ableitete. Die Bundespsychotherapeutenkammer rechnete früh vor, dass trotz begleitender Strukturzuschläge unter dem Strich eine reale Honorarminderung von rund 2,8 Prozent bleibe – für viele psychotherapeutische Praxen, die ohnehin mit vergleichsweise geringen Umsätzen und ohne nennenswerte Delegationsmöglichkeiten arbeiten, ein empfindlicher Einschnitt.

Der juristische Etappensieg: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung klagte gegen den Beschluss – und hat nun einen vorläufigen Erfolg erzielt: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, das für Streitigkeiten um Beschlüsse der Bundesgremien zuständig ist, hat per Eilbeschluss die sofortige Vollziehung der Honorarabsenkung ausgesetzt (Aktenzeichen L 7 KA 11/26 KL ER). Dieser Beschluss ist rechtskräftig; die Kürzung darf also bis auf Weiteres nicht angewendet werden. Wichtig für die Einordnung: Der Eilbeschluss trifft keine abschließende Aussage darüber, ob die Absenkung rechtmäßig war. Er stellt lediglich fest, dass die Interessenabwägung derzeit gegen einen sofortigen Vollzug spricht. Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, ist offen – solche Verfahren können sich über Jahre hinziehen.

Was auf dem Spiel steht: Der Streit ist mehr als eine Vergütungsfrage. Psychische Erkrankungen sind längst einer der größten Kostentreiber im System: Nach den aktuellen Auswertungen des BKK Dachverbandes entfallen auf sie zwar nur gut fünf Prozent aller Krankschreibungen – aber wenn sie auftreten, dauern sie im Schnitt inzwischen 39,1 Tage und verursachen mit 2,2 Krankengeldtagen je Beschäftigten mehr Ausfallzeit als jede andere Diagnosegruppe. Wer in dieser Lage die ambulante psychotherapeutische Versorgung schwächt, riskiert längere Wartezeiten, mehr Chronifizierung und am Ende höhere Gesamtkosten – ein Zusammenhang, auf den auch die junge MEDI-Vertretung Young MEDI in einem Positionspapier hingewiesen hat: Kürzungen gefährdeten freiberufliche Versorgungsstrukturen und verlagerten die Last zusätzlich auf die ohnehin überlasteten haus- und fachärztlichen Praxen.

Die Rolle der Verbände: MEDI Baden-Württemberg hatte die Rechtmäßigkeit der Kürzung von Beginn an infrage gestellt, die Protestaktionen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterstützt und Hilfe bei der Begleitung rechtlicher Schritte angeboten. Dass der Bundestag am Tag der Verabschiedung des Spargesetzes zugleich eine Entschließung zur psychischen Gesundheit und zur psychotherapeutischen Versorgung angenommen hat, zeigt: Auch die Politik hat verstanden, dass hier ein Versorgungsbereich unter Druck steht, dessen Bedeutung wächst statt schrumpft. Die Spannung zwischen diesem Bekenntnis und der zugleich betriebenen Sparpolitik wird das kommende Jahr prägen.

Was Praxen jetzt wissen sollten: Für psychotherapeutisch tätige Praxen bedeutet der Eilbeschluss zunächst Planungssicherheit auf Zeit – die abgesenkten Sätze dürfen nicht vollzogen werden, bis in der Hauptsache entschieden ist. Rückstellungen für den Fall einer späteren rückwirkenden Klärung sind gleichwohl vernünftig. Und unabhängig vom Ausgang lohnt der Blick auf Effizienzreserven, die nicht zulasten der Behandlungsqualität gehen: Videosprechstunden für geeignete Therapiephasen, digitale Terminorganisation und strukturierte Dokumentation können helfen, wirtschaftlichen Druck abzufedern, ohne die therapeutische Beziehung zu beschädigen.

Quellen: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (L 7 KA 11/26 KL ER), Kassenärztliche Bundesvereinigung, Deutsches Ärzteblatt, Bundespsychotherapeutenkammer, BKK Dachverband, MEDI Baden-Württemberg e. V. / Young MEDI.

Bürokratieabbau

Weniger Pflichten, gleiche Qualität? Der Auftakt im Ministerium

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat Vertreterinnen und Vertreter von zehn zentralen Verbänden und Institutionen ins Ministerium geladen, um über den Abbau unnötiger Bürokratie im Gesundheitswesen zu beraten – ein erster Schritt, dem weitere folgen sollen.

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Der Auftakt: Auf Einladung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kamen am Dienstag Vertreterinnen und Vertreter von zehn zentralen Verbänden und Institutionen des Gesundheitswesens im Ministerium zusammen – von der Selbstverwaltung über die Leistungserbringer bis zu den Kostenträgern. Das erklärte Ziel des Spitzentreffens: verzichtbare Pflichten identifizieren und fortlaufend streichen, ohne die Qualität der Versorgung zu gefährden. Anders als frühere Entbürokratisierungsrunden ist das Format ausdrücklich als Daueraufgabe angelegt – nicht als einmaliger Gipfel mit Abschlusserklärung, sondern als Prozess, der regelmäßig konkrete Streichungen liefern soll.

Warum das Thema so drängt: Die Dimension des Problems ist gut dokumentiert: Ärztinnen und Ärzte verbringen nach übereinstimmenden Erhebungen der Körperschaften mehrere Wochenstunden mit Dokumentations-, Melde- und Nachweispflichten – Zeit, die für Patientenkontakte fehlt. In der Pflege ist der Anteil administrativer Tätigkeiten noch höher. Jede dieser Pflichten hatte bei ihrer Einführung einen Grund: Qualitätssicherung, Abrechnungskontrolle, Patientensicherheit, Statistik. Doch in der Summe ist ein Geflecht entstanden, in dem dieselben Informationen mehrfach erhoben, auf Papier und digital parallel geführt und an unterschiedliche Stellen in unterschiedlichen Formaten gemeldet werden. Bürokratieabbau im Gesundheitswesen heißt deshalb im Kern: Doppelerhebungen beseitigen, Nachweispflichten auf ihren tatsächlichen Nutzen prüfen – und digitale Infrastruktur so bauen, dass Daten nur einmal erfasst werden müssen.

Die heikle Abgrenzung: So groß der Konsens über das Ziel ist, so umstritten ist im Einzelfall die Frage, wo sinnvolle Kontrolle endet und überflüssige Bürokratie beginnt. Das zeigt aktuell die Debatte um die Pflege im Krankenhaus: Was die einen als „Entbürokratisierung und mehr Flexibilität" ankündigen, kritisiert der Deutsche Pflegerat als drohenden Abbau verbindlicher Schutzstandards – ausführlicher dazu im Pflege-Abschnitt dieser Ausgabe. Die Lehre daraus: Entbürokratisierung gewinnt nur dann Akzeptanz, wenn sie transparent zwischen echtem Ballast und schützenden Standards unterscheidet. Pflichten zu streichen, die Patientinnen, Patienten oder Beschäftigte schützen, ist keine Entlastung, sondern eine Risikoverlagerung.

Die digitale Dimension: Bemerkenswert ist, dass ein erheblicher Teil der Bürokratielast gar nicht aus den Pflichten selbst resultiert, sondern aus der Art ihrer Erfüllung: Medienbrüche zwischen Papier und verschiedenen IT-Systemen, fehlende Schnittstellen zwischen Praxisverwaltung, Krankenhausinformationssystem und Kostenträgern, mehrfache manuelle Übertragung derselben Daten. Hier liegt die eigentliche strategische Chance des angekündigten Prozesses: Wenn die Streichung verzichtbarer Pflichten mit einer konsequenten „Once-Only"-Logik verbunden wird – Daten einmal strukturiert erfassen, dann automatisiert weiterverwenden –, entsteht Entlastung, die sich im Praxis- und Stationsalltag tatsächlich anfühlt wie gewonnene Zeit. Ohne diese digitale Flankierung droht das Gegenteil: gestrichene Formulare, die durch neue Portale ersetzt werden.

Realistische Erwartungen: Für Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen ist das Treffen ein positives Signal – mehr zunächst nicht. Konkrete Maßnahmen wurden noch nicht benannt, und die Erfahrung vergangener Entbürokratisierungsinitiativen lehrt, dass zwischen Ankündigung und spürbarer Entlastung Jahre liegen können. Wer nicht warten will, kann selbst anfangen: Eine nüchterne Bestandsaufnahme der eigenen Dokumentations- und Kommunikationswege deckt in fast jeder Organisation Doppelarbeit auf, die sich mit vorhandenen digitalen Werkzeugen bereits heute abstellen lässt – unabhängig davon, was Berlin beschließt.

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Deutscher Pflegerat, Erhebungen der ärztlichen Körperschaften zum Bürokratieaufwand.

Krankenhäuser

Landversorgung fördern, Kliniken unter Druck

Während 128 Krankenhäuser im ländlichen Raum 2027 zusätzliche Fördermittel für die wohnortnahe Basisversorgung erhalten, warnen Krankenhausgesellschaft und Universitätsklinika parallel vor den finanziellen Folgen des Spargesetzes – verschärft durch die Frage, wie Kliniken künftig überhaupt mit Hitzeperioden umgehen sollen.

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Die Förderung für den ländlichen Raum: Zunächst die gute Nachricht: 128 Krankenhäuser erhalten im kommenden Jahr zusätzliche Mittel, um die wohnortnahe Basisversorgung in dünn besiedelten Regionen zu sichern – insgesamt 79,25 Millionen Euro, getragen von gesetzlichen Krankenkassen und privater Krankenversicherung gemeinsam. Es handelt sich um pauschale Sicherstellungszuschläge, die zur regulären Vergütung hinzukommen; das Programm läuft bereits im achten Auszahlungsjahr. Die Logik dahinter: Bestimmte Standorte sind für die Grundversorgung unverzichtbar, auch wenn sie sich unter reinen Fallpauschalen-Bedingungen nicht tragen – etwa weil die Fallzahlen im ländlichen Raum strukturell zu niedrig sind. Für die betroffenen Regionen ist das ein stabilisierendes Element in einer ansonsten turbulenten Kliniklandschaft.

Der große Konflikt ums Spargesetz: Deutlich dramatischer ist die Gesamtlage. Das Präsidium der Deutschen Krankenhausgesellschaft hat in einem offenen Brief an die politischen Entscheidungsträger gefordert, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht ohne umfassende Nachbesserungen zu beschließen – vergeblich, wie sich am 10. Juli zeigte. Die Zahlen, mit denen die DKG argumentiert, haben es in sich: Rund 30 Milliarden Euro würden der Krankenhausversorgung bis 2030 entzogen; zahlreiche Standorte und Fachabteilungen müssten schließen, etwa 140.000 Beschäftigten drohe der Verlust des Arbeitsplatzes. Eine begleitende Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts konkretisiert die Erwartungen der Häuser selbst: 42 Prozent der Krankenhäuser bezeichnen sich für das Jahr 2027 als massiv insolvenzgefährdet, für 2028 steigt der Wert auf 53 Prozent. Interessant ist der Blick auf die Psychiatrien, die mit 11 beziehungsweise 25 Prozent deutlich niedrigere Werte melden – ein Hinweis darauf, wie unterschiedlich die Kürzungen einzelne Versorgungsbereiche treffen.

Die besondere Lage der Universitätsklinika: Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands weist darauf hin, dass die pauschalen Einsparmaßnahmen auf ohnehin bestehende strukturelle Finanzierungsdefizite treffen: Universitätsmedizin erbringt Extremkostenfälle, Ausbildung, Forschung und letzte Versorgungsinstanz für die schwersten Fälle – Aufgaben, die das Fallpauschalensystem nur unzureichend abbildet. Durch das Spargesetz drohten den Universitätsklinika zusätzliche Erlösverluste von rund einer Milliarde Euro; das Gesamtdefizit über alle Standorte könne sich 2027 auf etwa zwei Milliarden Euro summieren. Auch die im Gesetzgebungsverfahren nachgeschobenen Änderungsanträge hätten an dieser Grundproblematik nichts geändert, so der Verband.

Klimaanpassung als neue Daueraufgabe: Parallel zur Finanzdebatte zwingt der Sommer die Kliniken zu einer weiteren Auseinandersetzung: Nach den aktuellen Zahlen von Robert-Koch-Institut und Statistischem Bundesamt zur hitzebedingten Sterblichkeit – rund 5.100 geschätzte hitzebedingte Todesfälle allein durch die Hitzeperiode Ende Juni, eine Übersterblichkeit von etwa 6.800 Fällen in einer einzigen Kalenderwoche – fordert die DKG entschiedene Schritte zur Klimaanpassung der Krankenhäuser. Der wunde Punkt: Gekühlte Patientenzimmer sind in deutschen Kliniken bis heute die Ausnahme. Die DKG sieht sich durch die Zahlen in ihrer Forderung nach einem umfangreichen Klima-Investitionsprogramm bestätigt – wohl wissend, dass Investitionsfinanzierung eigentlich Ländersache ist und die Länder dieser Pflicht seit Jahren nur unvollständig nachkommen.

Was daraus folgt: Für Klinikleitungen verdichten sich damit drei Entwicklungen zu einem gemeinsamen Handlungsdruck: sinkende Erlöse, steigende bauliche Anforderungen und wachsende Erwartungen an Effizienz und Steuerung. In dieser Lage werden zwei Fähigkeiten überlebenswichtig – die Konzentration auf Leistungsbereiche, die ein Haus wirklich tragfähig erbringen kann, und die konsequente Nutzung digitaler Werkzeuge, um Prozesskosten zu senken: von der telemedizinischen Vor- und Nachbetreuung über digitale Zuweiserkommunikation bis zur strukturierten Zusammenarbeit mit Pflegeeinrichtungen im Umfeld. Die Häuser, die beides beherrschen, werden die Konsolidierung prägen statt erleiden.

Quellen: GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Deutsches Krankenhausinstitut, Verband der Universitätsklinika Deutschlands, Robert-Koch-Institut, Statistisches Bundesamt.

Pflege

Entbürokratisierung mit Risiko

Pläne zur „Entbürokratisierung und mehr Flexibilität bei der Pflege im Krankenhaus" klingen nach Entlastung. Der Deutsche Pflegerat warnt jedoch, dass hinter dem Titel der Abbau verbindlicher Schutzstandards stehen könnte – zeitgleich zeigt eine neue Studie, wie teuer mangelnde Hygiene in der häuslichen Pflege werden kann.

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Die Warnung des Pflegerats: Unter dem Titel „Entbürokratisierung und mehr Flexibilität bei der Pflege im Krankenhaus" firmieren derzeit Pläne, die auf den ersten Blick nach überfälliger Entlastung klingen. Der Deutsche Pflegerat, die Dachorganisation der Pflegeberufsverbände, widerspricht jedoch scharf: Der Titel verspreche Bürokratieabbau, der Inhalt liefere den Abbau verbindlicher Schutzstandards. Gemeint sind vor allem die Regelungen, mit denen der Personalbedarf auf den Stationen sichtbar gemacht und untergrenzenfest abgesichert wird. Die Position des DPR ist grundsätzlich: Wer Pflegepersonalbedarf aus der Steuerung nehme, gefährde Patientensicherheit, Versorgungsqualität und die beruflich Pflegenden gleichermaßen. Die Politik müsse Personalbedarf sichtbar machen – nicht ausblenden. Hinter dieser Formel steht eine bittere Erfahrung der Berufsgruppe: Jahrzehntelang wurde Personalknappheit in der Pflege schlicht nicht gemessen und konnte deshalb politisch ignoriert werden; erst verbindliche Instrumente haben das geändert.

Der Zielkonflikt dahinter: Der Vorgang illustriert exemplarisch das Dilemma jeder Entbürokratisierung im Gesundheitswesen: Dieselbe Dokumentation, die für die einen lästige Schreibarbeit ist, ist für die anderen der einzige belastbare Nachweis, dass eine Station unterbesetzt ist. Werden Nachweispflichten gestrichen, sinkt kurzfristig der Aufwand – aber es verschwindet auch die Datengrundlage, auf der sich Personalforderungen begründen lassen. Kluge Entlastung setzt deshalb nicht an der Pflicht selbst an, sondern an ihrer Erfüllung: automatisierte Datenerfassung aus den ohnehin geführten Systemen statt handschriftlicher Zusatzlisten, einmalige strukturierte Eingabe statt Mehrfachdokumentation. So bleibt die Transparenz erhalten, während der Aufwand sinkt.

Neue Evidenz aus der häuslichen Pflege: Wie teuer Informations- und Strukturdefizite in der Pflege tatsächlich werden können, zeigt eine aktuelle Studie der Universitäten Mannheim und Heidelberg gemeinsam mit der Thurn und Taxis Consulting AG – die erste, die systematisch den Zusammenhang zwischen Hygiene, Infektionsschutz und Kosten im häuslichen Pflegesetting in Deutschland untersucht. Das Ergebnis: Unzureichende Hygiene und lückenhafter Infektionsschutz in der häuslichen Pflege sind ein relevanter Risikofaktor für vermeidbare Infektionserkrankungen – und verursachen jährlich direkte und indirekte Kosten in Milliardenhöhe. Bemerkenswert ist der breite Wirkungszusammenhang, den die Studie beschreibt: Hygiene beeinflusst nicht nur das unmittelbare Infektionsrisiko, sondern auch psychosoziale Faktoren wie Motivation und Mobilität der Pflegebedürftigen – und damit die Stabilität der gesamten Pflegesituation. Eine vermeidbare Infektion kann der Auslöser sein, der ein fragiles häusliches Arrangement zum Kippen bringt und eine Heimaufnahme erzwingt.

Die identifizierten Hebel: Die Studie benennt zugleich die Präventionspotenziale: verbesserte Hygienemaßnahmen, gezielte Schulungen und strukturelle Unterstützung der Pflegenden – ausdrücklich auch der pflegenden Angehörigen, die den größten Teil der häuslichen Pflege in Deutschland tragen und dafür in aller Regel nie systematisch angeleitet wurden. Genau hier liegt ein realistisches Handlungsfeld für Kommunen, Pflegestützpunkte, Kassen und ambulante Dienste: Niedrigschwellige Schulungsangebote und verlässliche, verständliche Information kosten wenig im Vergleich zu den Folgekosten, die sie vermeiden.

Das gemeinsame Muster: Ob Krankenhaus oder häusliches Wohnzimmer – beide Meldungen dieser Woche erzählen dieselbe Geschichte: Pflege scheitert selten am Engagement der Menschen, die sie leisten, sondern an fehlender Information, fehlender Anleitung und fehlender struktureller Unterstützung. Entlastung, die diesen Namen verdient, stärkt die Informationsbasis der Pflege, statt sie zu schwächen. Digitale Pflegekommunikation, wie sie im zweiten Teil dieser Ausgabe vorgestellt wird, ist dafür ein konkretes Beispiel: weniger Abstimmungsaufwand bei mehr Transparenz – das Gegenteil eines Zielkonflikts.

Quellen: Deutscher Pflegerat, Universität Mannheim, Universität Heidelberg, Thurn und Taxis Consulting AG (Studie zu Hygiene und Infektionsschutz im häuslichen Pflegesetting).

Kassenlandschaft

Fusionen, höhere Beiträge – und eine wachsende Rechnung für alle

Zwei Betriebskrankenkassen schließen sich zusammen, der PKV-Verband rechnet vor, was die neue Beitragsbemessungsgrenze für Beschäftigte bedeutet, und der Krankenstand bleibt 2025 stabil – mit einer auffälligen Ausnahme bei den psychischen Erkrankungen.

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Die Fusion: Die Verwaltungsräte der mkk – meine krankenkasse und der BKK Pfalz haben am Freitag einstimmig den Zusammenschluss beider Betriebskrankenkassen beschlossen. Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung fusionieren beide Kassen zum 1. Januar 2027 unter dem Namen mkk; die BKK Pfalz bringt rund 140.000 Versicherte ein, die mkk etwa 520.000 – gemeinsam entsteht eine Kasse mit rund 660.000 Versicherten. Solche Fusionen sind kein Einzelfall, sondern Ausdruck eines langfristigen Trends: Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen ist seit den 1990er-Jahren von weit über tausend auf unter hundert gesunken. Der aktuelle Kostendruck beschleunigt diese Konsolidierung – größere Einheiten können Verwaltungskosten auf mehr Versicherte verteilen, Digitalisierungsinvestitionen stemmen und im Wettbewerb um Zusatzbeitragssätze bestehen. Für Versicherte ist entscheidend, dass Servicequalität und Selektivvertragsangebote den Zusammenschluss überstehen; für Leistungserbringer, dass Ansprechpartner und Vertragsstrukturen nicht in der Integrationsphase verloren gehen.

Die Beitragslast wächst nach oben: Mit dem Spargesetz hat der Bundestag auch eine außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze beschlossen – zusätzlich zur ohnehin jährlichen Anpassung. Der PKV-Verband hat die Verteilungswirkung beziffert: Betroffen sind bundesweit 6,3 Millionen Beschäftigte und deren Arbeitgeber; die zusätzliche Belastung summiert sich auf rund 4,5 Milliarden Euro jährlich. Da zugleich die Versicherungspflichtgrenze um weitere 3.600 Euro steigt, wird auch der Wechsel in die private Krankenversicherung für viele Beschäftigte unerreichbar – aus Sicht des Verbandes „ein direkter Angriff auf die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern". PKV-Direktor Florian Reuther zieht ein grundsätzliches Fazit: Das Gesetz werde die alterungsbedingten Probleme der umlagefinanzierten GKV nicht lösen und keine Wachstumsimpulse setzen – „die Rechnung dafür tragen die jüngeren Generationen". Unabhängig davon, wie man zur PKV steht, trifft der Kern der Kritik einen wunden Punkt: Höhere Beiträge auf höhere Einkommen stabilisieren die Einnahmen kurzfristig, ändern aber nichts an der demografischen Schieflage zwischen Beitragszahlenden und Leistungsempfängern.

Der Krankenstand als Frühindikator: Aufschlussreich sind in diesem Zusammenhang die aktuellen Auswertungen des BKK Dachverbandes zum Krankenstand 2025: Mit 6,1 Prozent blieb er nahezu unverändert zum Vorjahr; im Schnitt war jedes beschäftigte Mitglied 1,93-mal krankgeschrieben, die durchschnittliche Falldauer betrug 11,5 Tage. Hinter der stabilen Gesamtzahl verbirgt sich jedoch eine markante Verschiebung: Psychische Erkrankungen machen zwar nur 5,4 Prozent aller Krankschreibungen aus – verursachen aber mit durchschnittlich 39,1 Tagen je Fall die mit Abstand längsten Ausfälle, Tendenz weiter steigend (Vorjahr: 38,2 Tage). Mit 2,2 Krankengeldtagen je Beschäftigten liegen sie noch vor den Muskel-Skelett-Erkrankungen (1,7 Tage). Für die Kassen bedeutet das: Das Krankengeld entwickelt sich zu einem immer größeren Ausgabenblock – und zwar getrieben von Diagnosen, deren Behandlungskapazitäten gleichzeitig unter Spardruck stehen.

Was die Zahlen zusammen erzählen: Fusionen, höhere Beitragsbemessungsgrenzen und wachsende Krankengeldausgaben sind drei Symptome derselben Grundspannung: Die Einnahmenbasis der GKV wächst langsamer als ihre Ausgaben, und die politischen Antworten setzen bislang überwiegend auf der Einnahmen- und Kürzungsseite an. Die nachhaltigeren Hebel – Prävention, die Erkrankungen vermeidet, bevor sie Krankengeld kosten, und Versorgungssteuerung, die teure Fehlallokation reduziert – tauchen in den Verbandsforderungen quer durch alle Lager auf, vom BKK-Präventionspapier bis zu den MEDI-Vorschlägen. Sie umzusetzen ist mühsamer als eine Grenzverschiebung per Gesetz. Aber sie sind der einzige Weg, auf dem sich die Interessen von Beitragszahlenden, Kassen und Leistungserbringern wieder in dieselbe Richtung bewegen.

Quellen: mkk – meine krankenkasse, BKK Pfalz, Bundesamt für Soziale Sicherung (Genehmigungsvorbehalt), PKV-Verband, BKK Dachverband.

Prävention & Arbeitsunfähigkeit

Zucker, Krankschreibung, Vorsorge: der nächste Streit ist schon da

Während die Betriebskrankenkassen eine breite Präventionsoffensive ankündigen und Kommunen auf eine Zuckersteuer hoffen, formiert sich Widerstand gegen einen anderen Koalitionsplan: die verpflichtende ärztliche Krankschreibung bereits ab dem ersten Krankheitstag.

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Die Präventionsoffensive der Betriebskrankenkassen: Unter dem selbstbewussten Motto „Gönnt uns Gesundheit!" hat der BKK Dachverband am Dienstag ein Impulspapier für eine moderne, wirkungsorientierte Public-Health-Strategie vorgelegt. Der Anspruch geht über die übliche Verbandslyrik hinaus: Vorgeschlagen wird ein Maßnahmenbündel, das die öffentliche Gesundheit messbar verbessern, das Versorgungssystem entlasten und die GKV-Finanzen auf diesem Weg konsequent stabilisieren soll. Das Papier versteht sich ausdrücklich als Auftakt – in den kommenden Wochen und Monaten wollen die Betriebskrankenkassen weitere Impulse nachlegen. Bemerkenswert ist die strategische Stoßrichtung: Während die aktuelle Gesetzgebung fast ausschließlich auf der Kürzungsseite arbeitet, erinnern die Kassen daran, dass jeder vermiedene Krankheitsfall die nachhaltigste Form der Ausgabensenkung ist.

Die Zuckersteuer zwischen Hoffnung und Fragezeichen: Konkreter wird die Präventionsdebatte bei der geplanten Abgabe auf zuckerhaltige Getränke. Der Deutsche Städtetag unterstützt das Vorhaben ausdrücklich – und meldet zugleich Ansprüche an: Die Einnahmen sollten vor Ort in den Kommunen für Gesundheitsprävention eingesetzt werden. Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt begründet das mit der Wirkungskette des Zuckerkonsums: Schäden an der Zahngesundheit schon im Kindesalter, Adipositas und Diabetes als Folgeerkrankungen, im Alter sogar ein erhöhtes Demenzrisiko – und betroffen seien zuerst die kommunalen Sozial- und Gesundheitssysteme. Gedämpft wird die Erwartung allerdings vom Bundesfinanzminister selbst: Lars Klingbeil bezeichnete die Überlegungen als noch in einem frühen Stadium und äußerte sich sehr zurückhaltend zu Annahmen, die Steuer könne bereits ab dem 1. Januar 2027 rund 650 Millionen Euro jährlich einbringen. Sowohl der Starttermin als auch die Höhe der Einnahmen stehen demnach infrage – wer kommunale Präventionsprogramme auf diese Mittel baut, plant vorerst mit einer Unbekannten.

Der Streit um die Krankschreibung ab Tag eins: Deutlich schärfer ist die Auseinandersetzung um einen anderen Koalitionsbeschluss: Künftig soll bereits für den ersten Krankheitstag verpflichtend eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden müssen – eine Abkehr von der verbreiteten Praxis, die AU erst ab dem dritten Tag zu verlangen. Das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung, der wissenschaftliche Fachverband der Versorgungsforschung, lehnt die Regelung in einer bemerkenswert deutlichen Stellungnahme ab: Für einen dämpfenden Effekt auf den Krankenstand gebe es keine belastbare wissenschaftliche Evidenz – zugleich seien erhebliche negative Folgen für die hausärztliche Versorgung und den Infektionsschutz zu erwarten. Die Rechnung ist einfach: Wer mit einem grippalen Infekt am ersten Tag in die Praxis muss, steckt im Wartezimmer andere an und belegt einen Termin, der chronisch Kranken fehlt. Die ASG, die sozialdemokratische Ärztevereinigung, nennt den von der Union durchgesetzten Punkt durch ihren Vorsitzenden Boris Velter „völlig abenteuerlich" – weder der Gesundheit noch den ohnehin stark belasteten Hausarztpraxen zuträglich.

Die evidenzbasierten Alternativen: Interessant ist, was das DNVF stattdessen vorschlägt – ein kleiner Katalog von Instrumenten, für die es im Gegensatz zur AU-Pflicht tatsächlich Wirksamkeitsbelege gibt: flexible Homeoffice-Regelungen, die leichte Erkrankungen ohne Ansteckungsrisiko überbrücken; die Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit mit Abstufungen von 25, 50 und 75 Prozent samt anteiligem Teilkrankengeld, wie sie skandinavische Länder seit Langem kennen; und die Stärkung von Prävention und betrieblichem Gesundheitsmanagement – gezielt für die beiden größten Ausfalltreiber, psychische Gesundheit und Muskel-Skelett-Erkrankungen. Gerade die Teilarbeitsunfähigkeit gilt vielen Fachleuten als überfällig: Sie erlaubt Genesenden einen gleitenden Wiedereinstieg, statt sie vor die Alles-oder-nichts-Wahl zwischen Vollzeitarbeit und Vollkrankschreibung zu stellen.

Einordnung: Die drei Debatten dieser Rubrik – Präventionsstrategie, Zuckersteuer, AU-Pflicht – wirken auf den ersten Blick disparat, folgen aber derselben Grundfrage: Steuert man Gesundheitsverhalten über Strukturen und Anreize oder über Kontrolle und Misstrauen? Die Evidenz spricht klar für Ersteres. Für Unternehmen, Kommunen und Kassen heißt das praktisch: In betriebliches Gesundheitsmanagement, verständliche Gesundheitsinformation und alltagstaugliche Präventionsangebote zu investieren, wirkt – unabhängig davon, welche der Berliner Vorhaben am Ende Gesetz werden.

Quellen: BKK Dachverband, Deutscher Städtetag / Rheinische Post, Bundesministerium der Finanzen / Deutsches Ärzteblatt, Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung, Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen.

Bundestag

Patientenrechte, IGeL und Arzneimittelversorgung auf der Agenda

Abseits der großen Finanzreformen bringen Oppositions- und Koalitionsfraktionen drei weitere Vorstöße ein: eine Reform der Patientenrechte, schärfere Regeln für individuelle Gesundheitsleistungen und ein Positionspapier zur Arzneimittelversorgung.

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Patientenrechte auf dem Prüfstand: Mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes zieht die Grünen-Fraktion eine kritische Zwischenbilanz und legt einen eigenen Gesetzentwurf zur Reform vor. Ihre Diagnose: Die Ziele des Gesetzes würden in der praktischen Anwendung nur teilweise erreicht; mehrere strukturelle Aspekte des Behandlungsverhältnisses blieben unzureichend erfasst oder ließen sich im Nachhinein kaum durchsetzen. Wer je versucht hat, nach einem Behandlungsfehler Ansprüche geltend zu machen, kennt das Problem: Die Beweislast liegt weitgehend bei den Patientinnen und Patienten, und organisatorische Ursachen – Personalmangel, Kommunikationsbrüche, fehlende Standards – lassen sich juristisch schwer greifen. Der Entwurf setzt genau dort an: Ein klarer gesetzlicher Rahmen soll die Organisationsverantwortung der Leitung medizinischer Einrichtungen regeln; Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten der Behandelnden sollen erweitert, präzisiert und ausdrücklich an moderne Behandlungsformen angepasst werden – von der Telemedizin bis zur digital gestützten Diagnostik. Für Einrichtungen hieße das: Patientensicherheit würde stärker als Leitungsaufgabe adressiert, nicht nur als Pflicht der einzelnen Behandelnden.

IGeL unter Rechtfertigungsdruck: Einen zweiten Vorstoß richtet die Linksfraktion auf die Individuellen Gesundheitsleistungen – jene Selbstzahlerangebote vom Ultraschall bis zur Augeninnendruckmessung, die in vielen Praxen zum Alltag gehören und seit Jahren zwischen legitimer Zusatzleistung und kommerziellem Graubereich diskutiert werden. Der Antrag der Fraktion folgt einem klaren Prinzip: Patientinnen und Patienten müssten darauf vertrauen können, dass ihre Gesundheit im Zentrum der Behandlung steht – nicht das Geschäft. Konkret gefordert wird, neue und bei Bedarf auch bestehende Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zügig auf ihren Nutzen zu prüfen, bei positiver Bewertung in den GKV-Leistungskatalog aufzunehmen und dabei auch Subgruppen sowie die individuelle Risikoabwägung zu berücksichtigen. Der schärfste Punkt: Bei fehlendem Nutzennachweis oder negativem Nutzen-Schaden-Verhältnis sollten entsprechende Angebote gesetzlich Versicherten überhaupt nicht mehr erbracht werden dürfen – auch nicht als Privatleistung. Das wäre ein tiefer Eingriff in die Berufsausübung und dürfte verfassungsrechtliche Debatten auslösen; zugleich zwingt der Vorstoß die Ärzteschaft, die Qualitätssicherung im IGeL-Bereich ernster zu nehmen, wenn sie schärferer Regulierung zuvorkommen will.

Arzneimittelversorgung als Sicherheitsfrage: Der dritte Vorstoß kommt aus der Koalition selbst: Unter dem Titel „Abhängigkeit reduzieren und Arzneimittelversorgung sichern. Verantwortung teilen – Standort und Arbeitsplätze stärken" hat die SPD-Fraktion ein Positionspapier zur Pharmapolitik vorgelegt. Die Analyse ist geopolitisch gefärbt: Die strategische Abhängigkeit von Drittstaaten bei Wirkstoffen und Vorprodukten – man denke an Antibiotika, deren Produktion fast vollständig nach Asien abgewandert ist – sei eine Sicherheitslücke, die gezielt geschlossen werden müsse. Bemerkenswert ist die Absage an einen verbreiteten Reflex: Es reiche nicht, auf ein hohes Arzneimittelpreisniveau zu vertrauen und darauf zu hoffen, dass der Markt die Versorgung schon regele. Stattdessen soll die Bundesregierung im Rahmen ihrer Pharmastrategie den gesamten industriepolitischen Instrumentenkasten ausschöpfen – mit dem Ziel von mehr Resilienz, Diversifizierung der Lieferketten und strategischer Produktion versorgungskritischer Arzneimittel in Deutschland und Europa.

Was die drei Initiativen verbindet: So unterschiedlich Patientenrechte, IGeL-Regulierung und Pharmastrategie klingen – alle drei verschieben Verantwortung von der individuellen auf die strukturelle Ebene: Die Einrichtung haftet für ihre Organisation, das System prüft den Nutzen von Leistungen, der Staat sichert Lieferketten. Ob und in welcher Form die Vorstöße Gesetz werden, ist offen; Oppositionsanträge haben es naturgemäß schwer. Aber sie markieren Themen, die wiederkommen werden – und bei denen es sich für Praxen, Kliniken und Industrie lohnt, die eigene Position frühzeitig zu klären, statt später auf fertige Gesetzestexte nur noch reagieren zu können.

Quellen: Deutscher Bundestag – Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Patientenrechtegesetz, Antrag der Fraktion Die Linke zu Individuellen Gesundheitsleistungen, Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion zur Arzneimittelversorgung.

Länder & Regionen

Blick in die Bundesländer

Niedersachsen blickt dank gezielter Förderung optimistischer auf den Ärztemangel 2040 als noch vor wenigen Jahren erwartet. Mecklenburg-Vorpommern zieht Bilanz über mehr als 7.200 geförderte Gesundheits- und Sozialprojekte.

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Niedersachsen rechnet neu – und atmet vorsichtig auf: Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen hat ihre Arztzahlprognose für das Jahr 2040 vorgelegt – und kommt zu einem bemerkenswerten Befund: Der Mangel an Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeuten wird voraussichtlich nicht so gravierend ausfallen, wie es die Vorgängerprognose aus dem Jahr 2020 noch erwarten ließ. Die KVN führt das ausdrücklich auch auf die eigenen Investitionen in die Sicherstellungsförderung zurück – Stipendien, Niederlassungszuschüsse und Unterstützungsprogramme, mit denen die Körperschaft seit Jahren gezielt gegensteuert. Die Botschaft dahinter ist überregional bedeutsam: Ärztemangel ist kein Naturgesetz, sondern reagiert auf Anreize – wenn man früh genug und mit ausreichend Mitteln ansetzt.

Die Szenarien im Detail: Wie sensibel die Entwicklung von den jährlichen Zugängen abhängt, zeigen die Modellrechnungen für die Hausärztinnen und Hausärzte, deren Zahl aktuell bei 5.241 liegt. Bei einem niedrigen Zugang von 254 Köpfen pro Jahr sinkt der Bestand bis 2040 auf 4.560 – ein Minus von zehn Prozent. Beim moderaten Szenario mit 282 Zugängen jährlich, von dem die KVN selbst ausgeht, liegt der Bestand 2040 bei 4.872. Und bei einem hohen Zugang würde die Zahl sogar auf 5.634 steigen – ein Plus von zwölf Prozent. Die Spanne zwischen den Szenarien beträgt also mehr als tausend Hausärztinnen und Hausärzte; der Unterschied zwischen Mangel und Entspannung entscheidet sich an wenigen Dutzend Niederlassungen pro Jahr. Zugleich warnt die Prognose vor Entwarnung: Vor allem die hausärztliche Versorgung, aber auch einzelne fachärztliche Disziplinen stehen bis 2040 insbesondere im ländlichen Raum weiter stark unter Druck – die Durchschnittszahlen des Landes verdecken erhebliche regionale Unterschiede.

Mecklenburg-Vorpommern zieht Bilanz: Einen anderen Blick auf die Landesebene bietet der Jahresbericht 2025 des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, den Sozialministerin Stefanie Drese am Mittwoch in Rostock vorgestellt hat. Die Zahlen illustrieren, welche stille Infrastrukturarbeit Landesbehörden im Gesundheits- und Sozialwesen leisten: Rund 1,41 Milliarden Euro gab das LAGuS 2025 für soziale und gesundheitliche Belange aus; mehr als 7.200 Projekte wurden begleitet, darunter über 4.300 neue Förderungen mit einem Gesamtvolumen von 775 Millionen Euro. Hinter solchen Summen stehen Frühförderstellen, Beratungsangebote, Investitionen in Pflege- und Gesundheitsinfrastruktur – Versorgungsrealität jenseits der Berliner Gesetzgebungsdebatten.

Die Lehre für andere Regionen: Beide Meldungen zusammen ergeben ein Lehrstück über regionale Gesundheitspolitik: Niedersachsen zeigt, dass gezielte, langfristig durchgehaltene Förderung die Personalentwicklung messbar beeinflusst; Mecklenburg-Vorpommern zeigt das Volumen, mit dem Länder Versorgungsstrukturen unterlegen. Für Kommunen, Landkreise und regionale Netzwerke folgt daraus zweierlei. Erstens: Wer auf den Bund wartet, wartet lange – die wirksamsten Hebel für die Versorgung vor Ort liegen in regionaler Förderung, attraktiven Arbeitsbedingungen und funktionierenden Netzwerken zwischen Praxen, Kliniken und Pflege. Zweitens: Digitale Versorgungsformen werden in den Prognosen noch kaum eingepreist – Telemedizin, Delegation und strukturierte Zusammenarbeit können die Kapazität der vorhandenen Ärztinnen und Ärzte deutlich erhöhen und damit genau die Lücke verkleinern, die die Szenarien beschreiben. Die Region, die beides kombiniert, verschiebt ihre eigene Prognose nach oben.

Quellen: Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (Arztzahlprognose 2040), Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (Jahresbericht 2025).

Weltgesundheit & Klima

Wenn Hitze und Krebs zu Themen der Weltpolitik werden

Ein WHO-Bericht zeigt die wachsende globale Krebslast, das Robert-Koch-Institut beziffert die Folgen der jüngsten Hitzeperiode – und das Statistische Bundesamt vermeldet zugleich eine weiter steigende Lebenserwartung in Deutschland.

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Die globale Krebslast wächst: Der am Mittwoch veröffentlichte Bericht der Weltgesundheitsorganisation zeichnet ein eindringliches Bild: Täglich sterben weltweit mehr als 26.000 Menschen an Krebs – und ohne entschiedenes Gegensteuern wird die Zahl der jährlichen Neuerkrankungen bis 2050 auf fast 35 Millionen steigen. Der Blick auf die regionale Verteilung des Jahres 2024 ist aufschlussreich: Auf Asien entfielen – der Bevölkerungsgröße entsprechend – gut die Hälfte aller Fälle (50,7 Prozent) und 56,5 Prozent der Todesfälle. Europa dagegen trägt eine deutlich überproportionale Last: Mit nur rund neun Prozent der Weltbevölkerung verzeichnet der Kontinent 21 Prozent der weltweiten Krebsfälle und 20 Prozent der Todesfälle – eine Folge der Altersstruktur, aber auch von Lebensstilfaktoren. Für Deutschland unterstreicht der Bericht, was Fachleute seit Langem fordern: Früherkennung, Prävention und der Abbau von Zugangshürden zur onkologischen Versorgung sind keine Nebenthemen, sondern die wirksamsten Stellhebel gegen die physischen, emotionalen und finanziellen Folgen, die der Bericht für Millionen Betroffene und ihre Familien beschreibt.

Hitze als messbares Gesundheitsrisiko: Wie unmittelbar Klimaveränderungen inzwischen in deutschen Sterbestatistiken ankommen, zeigt der neue Wochenbericht des Robert-Koch-Instituts zur Hitzemortalität: Die Hitzeperiode Ende Juni erreichte neue Höchstwerte und war auch bei der Wochenmitteltemperatur außergewöhnlich. Das RKI-Hitzemodell schätzt, dass sie bislang zu etwa 5.100 hitzebedingten Sterbefällen in Deutschland geführt hat – wobei das Institut ausdrücklich einräumt, die tatsächlichen Auswirkungen könnten noch größer sein. Das Statistische Bundesamt beziffert die Übersterblichkeit allein in Kalenderwoche 26 auf geschätzt 6.800 Fälle. Zum Vergleich: Das entspricht in einer einzigen Woche mehr als dem Doppelten der jährlichen Verkehrstoten. Betroffen sind vor allem hochaltrige und vorerkrankte Menschen – und damit genau jene Gruppen, die in Pflegeeinrichtungen und in der häuslichen Pflege betreut werden. Hitzeschutzpläne, angepasste Medikation, ausreichende Flüssigkeitsversorgung und gekühlte Rückzugsräume werden damit zur Daueraufgabe für Kommunen, Pflege und Kliniken – nicht zur Ausnahmemaßnahme einzelner Rekordsommer.

Zugleich: Die Lebenserwartung erreicht Höchstwerte. Es gehört zu den scheinbaren Paradoxien dieser Nachrichtenlage, dass dieselbe Woche einen positiven demografischen Rekord meldet: Die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt lag 2025 für Frauen bei 83,6 Jahren und für Männer bei 79,1 Jahren – jeweils neue Höchstwerte, mit einem Plus von knapp zwei beziehungsweise etwa drei Monaten gegenüber dem Vorjahr. Seit 2022, nach den Rückgängen der Coronajahre, haben Frauen statistisch rund neun Monate hinzugewonnen, Männer sogar fast 13 Monate. Beide Entwicklungen – steigende Lebenserwartung und wachsende Hitzeanfälligkeit – beschreiben dieselbe Gesellschaft: Wir werden älter, und ein längeres Leben bedeutet mehr Lebensjahre mit chronischen Erkrankungen, mehr Pflegebedarf und höhere Vulnerabilität gegenüber Umweltrisiken. Prävention und Versorgungsstrukturen müssen für diese Realität gebaut werden.

Und der Straßenverkehr: Komplettiert wird das Lagebild von den endgültigen Unfallzahlen für 2025: 2.832 Menschen starben im Straßenverkehr – 62 mehr als im Vorjahr und damit etwa auf dem Niveau von 2023. Rund 371.000 Menschen wurden verletzt (plus 1,7 Prozent); die Zahl der Schwerverletzten sank allerdings mit rund 49.200 auf den niedrigsten Wert seit Beginn der getrennten Erfassung 1991. Im Durchschnitt bedeutete das Jahr 2025: täglich acht Verkehrstote, 135 Schwer- und 882 Leichtverletzte. Für Notaufnahmen, Rettungsdienste und Rehabilitationseinrichtungen bleiben Verkehrsunfälle damit eine konstante Versorgungslast – ein Argument mehr, die im Bundestag verhandelte Notfallreform an ihrer tatsächlichen Steuerungswirkung zu messen.

Quellen: Weltgesundheitsorganisation (Krebsbericht), Robert-Koch-Institut (Wochenbericht Hitzemortalität), Statistisches Bundesamt (Lebenserwartung 2025, Verkehrsunfallstatistik 2025).

Wissenschaft

Was aktuelle Studien zeigen: KI, Kinderwunsch, Jugendgesundheit

Eine europaweite Umfrage zeigt, wie selbstverständlich künstliche Intelligenz bereits Teil der Gesundheitsversorgung geworden ist – ohne dass der Hausarzt an Bedeutung verliert. Zwei weitere Studien beleuchten wachsende Unfruchtbarkeit und die Gesundheitskompetenz Jugendlicher.

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KI ist im Gesundheitsalltag angekommen – ohne den Arzt zu ersetzen: Der STADA Health Report 2026, eine unabhängige repräsentative Befragung in 20 europäischen Ländern, dokumentiert einen bemerkenswerten Wandel: 82 Prozent der Europäerinnen und Europäer stehen einer Rolle künstlicher Intelligenz in ihrer Gesundheitsversorgung offen gegenüber, und 55 Prozent nutzen KI bereits aktiv im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit – sei es zur Einordnung von Symptomen, zur Vorbereitung von Arztgesprächen oder zur Gesundheitsinformation. Die vielleicht wichtigste Erkenntnis steckt aber im scheinbaren Widerspruch dazu: 77 Prozent verlassen sich bei gesundheitsbezogenen Entscheidungen weiterhin auf ihren Hausarzt oder andere medizinische Fachkräfte, und rund acht von zehn bevorzugen den persönlichen Termin. Die Bevölkerung hat damit intuitiv eine Arbeitsteilung gefunden, um die Fachdebatten seit Jahren kreisen: KI als Zubringer, Übersetzer und Erstinformation – die ärztliche Beziehung als Ort der Entscheidung. Für Praxen und Einrichtungen heißt das: Die Frage ist nicht mehr, ob Patientinnen und Patienten digitale Werkzeuge nutzen, sondern ob das Versorgungssystem diese Nutzung produktiv aufgreift oder ihr hinterherläuft.

Die Sorgen dahinter: Ebenso aufschlussreich ist, was die Befragten als größte gesundheitliche Herausforderungen ihres Landes benennen: 67 Prozent nennen den Mangel an medizinischem Fachpersonal und die daraus resultierenden langen Wartezeiten – mit weitem Abstand der Spitzenwert. Dahinter folgen die alternde Bevölkerung und chronische Gesundheitsprobleme (56 Prozent), die wachsende Zahl von Menschen mit psychischen Problemen (53 Prozent) und der gefährdete Zugang zu bezahlbarer Versorgung (43 Prozent). Diese Rangfolge deckt sich fast deckungsgleich mit den deutschen Debatten dieser Ausgabe – vom Krankenstand über die Psychotherapie-Vergütung bis zur Notfallsteuerung. Der Fachkräftemangel ist europaweit das dominierende Versorgungsthema; jede Technologie und jede Reform wird letztlich daran gemessen, ob sie die vorhandenen Fachkräfte wirksamer macht.

Unfruchtbarkeit als wachsendes Versorgungsfeld: Eine zweite Studie richtet den Blick auf ein global unterschätztes Thema: Immer mehr Frauen suchen wegen Fruchtbarkeitsproblemen medizinische Unterstützung. Für 2023 schätzt ein überwiegend chinesisches Forschungsteam die Zahl der betroffenen Frauen im Alter von 35 bis 49 Jahren weltweit auf rund 54 Millionen; bis 2036 könnten es etwa 80 Millionen werden. Als eine wesentliche Ursache benennen die Forschenden die Verschiebung des Kinderwunsches in höhere Lebensalter – mit der Folge, dass altersbedingte Unfruchtbarkeit häufiger zum Hindernis wird. Für die Versorgungsplanung bedeutet das: Reproduktionsmedizin, aber auch Beratung und realistische Aufklärung über die biologischen Zeitfenster werden an Bedeutung gewinnen – ein Feld, in dem verständliche, seriöse Gesundheitsinformation besonders wertvoll ist, weil kommerzielle Interessen und emotionale Ausnahmesituationen hier eng beieinanderliegen.

Jugendliche: kompetenter als ihr Ruf. Die dritte Studie stammt aus einem ungewöhnlichen Kontext: Studierende der DHBW Ravensburg haben im Rahmen eines Integrationsseminars eine bundesweite Erhebung zur Gesundheitskompetenz von 16- bis 18-Jährigen durchgeführt. Die Ergebnisse räumen mit Klischees auf: Bei der Messung schnitten die Jugendlichen deutlich besser ab als Erwachsene und die Gesamtbevölkerung. Ihr Interesse an Gesundheit ist hoch – die stärksten Motive sind mentale Gesundheit, das eigene Aussehen sowie der Wunsch, Freunde und Familie zu schützen. Was sie abhält, sind fehlende Zeit und Zweifel an Verständlichkeit und Verlässlichkeit der verfügbaren Informationen. Bemerkenswert konkret fallen die Wünsche aus: Rund 64 Prozent signalisieren hohes Interesse an einer jugendgerechten digitalen Gesundheitsplattform – und neun von zehn würden ein Schulfach Gesundheit befürworten. Für Schulen, Kommunen und Krankenkassen ist das eine seltene Steilvorlage: Eine Zielgruppe, die lernen will, wartet auf Angebote, die ihre Sprache sprechen.

Quellen: STADA Health Report 2026 (repräsentative Befragung in 20 europäischen Ländern), internationale Fertilitätsstudie (überwiegend chinesisches Forschungsteam), DHBW Ravensburg (Studie zur Gesundheitskompetenz Jugendlicher).

Verbände & Personen

Kompakt: Wer sich bewegt, wer wechselt, wer hilft

Ein Wechsel an der Spitze der Caritas, ein neuer Vorstand bei den Healthcare Frauen, ein Rekordjahr für die Deutsche Krebshilfe – und ein Fünf-Punkte-Plan gegen die anhaltend hohe Zahl an Drogentoten in Deutschland.

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Wechsel an der Caritas-Spitze: Der Deutsche Caritasverband, mit hunderttausenden Beschäftigten einer der größten Wohlfahrtsverbände und Arbeitgeber im deutschen Sozial- und Gesundheitswesen, bekommt eine neue Präsidentin: Ab Februar 2027 übernimmt Katharina Ganz das Amt. Ihr Werdegang ist für diese Position ungewöhnlich und passend zugleich – die promovierte Theologin mit zusätzlichem Abschluss im Sozialwesen war bis 2025 Generaloberin der Oberzeller Franziskanerinnen, einer international tätigen Kongregation mit Schwerpunkten in der Kinder-, Jugend-, Frauen- und Altenhilfe. Zuvor arbeitete sie in ihrer Gemeinschaft als Sozialpädagogin und Einrichtungsleiterin, ehe sie 2013 in die Ordensleitung wechselte. Sie bringt damit beides mit: Erfahrung aus der operativen Sozialarbeit und Führungserfahrung in einer komplexen, wertegebundenen Organisation – eine Kombination, die der Verband in Zeiten von Fachkräftemangel und Finanzierungsdruck in der Langzeitpflege gut gebrauchen kann.

Kontinuität bei den Healthcare Frauen: Das Businessnetzwerk der weiblichen Führungskräfte in der Gesundheitswirtschaft hat auf seiner Mitgliederversammlung turnusgemäß gewählt: In den Vorstand zogen Stefanie Anders, Sevilay Hüsman-Koecke, Katharina Schmidtke, Angela Steere und Cornelia Wanke ein; Katharina Schmidtke behält den Vorsitz. Die HCF haben sich in den vergangenen Jahren als sichtbare Stimme für Diversität in Führungspositionen der Branche etabliert – ein Thema, das angesichts des Personalmangels längst nicht mehr nur gesellschaftspolitisch, sondern handfest ökonomisch diskutiert wird: Wer die Hälfte des Talentpools strukturell unterausschöpft, kann über Fachkräftemangel nur bedingt klagen.

Rekordförderung der Deutschen Krebshilfe: Beeindruckende Zahlen legte die Deutsche Krebshilfe auf ihrer Jahrespressekonferenz vor: 171 Millionen Euro konnte die Stiftung 2025 einsetzen und damit 188 Projekte und Initiativen zur Krebsbekämpfung auf den Weg bringen. Allein für die Forschung stellte sie 46,8 Millionen Euro bereit – als größter privater Drittmittelgeber der Onkologie in Deutschland. Gefördert wurden unter anderem 14 Comprehensive Cancer Center, darunter acht Verbünde, an 26 universitären Standorten – jene Spitzenzentren, die Krebsforschung, interdisziplinäre Behandlung und Studienzugang unter einem Dach bündeln. Vor dem Hintergrund des in dieser Ausgabe zitierten WHO-Berichts zur wachsenden globalen Krebslast zeigt die Bilanz, welche Rolle private Förderung neben der staatlichen Finanzierung spielt – und wie sehr die Versorgungsqualität in der Onkologie davon profitiert, dass Behandlung und Forschung nicht getrennt organisiert werden.

Drogentote: Ein Rekord, der jünger wird. Die ernsteste Meldung dieser Rubrik betrifft die Suchtpolitik: 2.150 Menschen sind im vergangenen Jahr in Deutschland an den Folgen ihres Drogenkonsums gestorben – die Zahl verharrt damit auf Rekordniveau, wie der Bundesbeauftragte für Sucht- und Drogenfragen, Hendrik Streeck, bei der Vorstellung der vom Bundeskriminalamt erhobenen Daten erläuterte. Besonders alarmierend ist die Altersentwicklung: Seit 2021 sind die Todesfälle unter 30-Jähriger um mehr als die Hälfte gestiegen, bei den unter 20-Jährigen haben sie sich nahezu verdoppelt; fast jeder vierte Drogentote ist heute jünger als 30 Jahre. Die Aufschlüsselung nach Substanzen zeigt die Dominanz der Opioide: 1.316 Todesfälle standen im Zusammenhang mit Opiaten und Opioiden, gefolgt von Kokain und Crack (769), Heroin und Morphin (708), psychoaktiven Medikamenten (696), Substitutionsmitteln (611) und Amphetaminen (602).

Der Fünf-Punkte-Plan der Suchthilfe: Ein Netzwerk von Verbänden – darunter die Deutsche Aidshilfe – reagiert auf diese Zahlen mit einem konkreten Forderungskatalog: Stärkung kommunaler Frühwarnsysteme, die vor besonders gefährlichen Substanzen im Umlauf warnen; flächendeckendes Drug-Checking, damit Konsumierende tödliche Beimengungen erkennen können; Ausbau von Drogenkonsumräumen und der Substitutionsbehandlung; und ein niedrigschwelliger Zugang zum Notfallmedikament Naloxon, das Opioid-Überdosierungen unterbrechen kann, für Ersthelferinnen und Ersthelfer. Die fachliche Logik hinter allen fünf Punkten ist dieselbe: Menschen am Leben halten, um ihnen den Weg in Beratung und Behandlung offenzuhalten. Angesichts der immer jüngeren Betroffenen wird die Debatte um diese pragmatische Schadensminimierung an Dringlichkeit weiter zunehmen.

Quellen: Deutscher Caritasverband, Healthcare Frauen e. V., Deutsche Krebshilfe, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen / Bundeskriminalamt, Deutsche Aidshilfe und Verbändenetzwerk.

Was bedeutet das für Ihren Alltag? Ob Praxis, Klinik, Pflegeeinrichtung, Kommune oder Unternehmen – die politischen Weichenstellungen der vergangenen Wochen laufen auf ein gemeinsames Prinzip hinaus: mehr Versorgung soll mit spürbar weniger zusätzlichen Mitteln gelingen. Genau hier setzt der zweite Teil dieser Ausgabe an.

Teil 2

Digitale Antworten aus dem Netzwerk der Bayerischen TelemedAllianz

Wie digitale Lösungen schon heute helfen, Kapazitäten freizusetzen, Doppelarbeit zu vermeiden und Versorgung dort zu stärken, wo sie tatsächlich stattfindet – trotz engerer Budgets.

Regionales Netzwerk

Wenn Ressourcen knapper werden, zählt das Netzwerk

GOIN – Gesundheitsorganisation Region Ingolstadt

Sinkende Fördermittel und wachsender Kostendruck treffen einzelne Praxen und Einrichtungen härter als vernetzte Strukturen. Wer Informationen, Zuweisungswege und Fortbildung gemeinsam organisiert, muss nicht jede Antwort allein finden.

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Warum Netzwerke jetzt den Unterschied machen: Die politische Lage, die Teil 1 dieser Ausgabe beschreibt, trifft nicht alle gleich. Eine einzelne Praxis, die Honorarabsenkungen, neue Steuerungsvorgaben und wachsende Dokumentationspflichten allein bewältigen muss, hat strukturell schlechtere Karten als eine Praxis, die in ein funktionierendes regionales Netzwerk eingebunden ist. Denn vieles von dem, was jetzt auf die Versorgung zukommt – die Ersteinschätzung der Notfallreform, die Verzahnung mit Pflegeeinrichtungen, die Bewerbung um knapper werdende Fördermittel –, lässt sich im Verbund schlicht besser organisieren als im Alleingang. GOIN, die Gesundheitsorganisation Region Ingolstadt, ist seit über zwei Jahrzehnten der lebende Beweis dafür, wie diese Verbundlogik in der Praxis funktioniert.

Was GOIN konkret leistet: Das Ärztenetz verbindet Hausärztinnen und Hausärzte, Fachärztinnen und Fachärzte, Psychotherapeuten und weitere Gesundheitsberufe der Region Ingolstadt zu einer gemeinsamen Versorgungsstruktur. Das bedeutet im Alltag: abgestimmte Zuweisungswege, die Patientinnen und Patienten Doppeluntersuchungen und lange Irrwege ersparen; gemeinsame Qualitätszirkel und Fortbildungen, die Wissen schneller in die Fläche bringen; eine gebündelte Stimme gegenüber Kassen, Kommunen und Kliniken; und – besonders wertvoll in der aktuellen Förderlandschaft – die organisatorische Infrastruktur, um an innovativen Versorgungsprojekten überhaupt teilnehmen zu können. Aus dem GOIN-Umfeld sind über die Jahre zahlreiche Projekte hervorgegangen, von der strukturierten Schlaganfallnachsorge über die digitale Pflegekommunikation bis zu sektorenübergreifenden Versorgungsmodellen, über die Sie in dieser Ausgabe mehr lesen.

Der ökonomische Kern: Man kann den Wert eines Netzwerks nüchtern durchrechnen. Jede vermiedene Doppeluntersuchung senkt Kosten, ohne dass irgendjemand auf Versorgung verzichtet. Jede koordinierte Überweisung spart Praxiszeit auf beiden Seiten. Jedes gemeinsam beantragte Projekt verteilt den Antragsaufwand – der bei Innovationsfonds-Verfahren erheblich ist – auf viele Schultern. Und wenn der Gesetzgeber, wie mit dem aktuellen Spargesetz geschehen, die Fördermittel für neue Versorgungsformen halbiert und die Verfahren strafft, dann gewinnen genau die Strukturen, die schnell, eingespielt und antragsfähig sind. Regionale Vernetzung ist damit keine Frage des guten Willens mehr, sondern eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit für jede Praxis und jede Einrichtung, die die kommenden Jahre gestalten statt erleiden will.

Für wen das relevant ist: Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in der Region Ingolstadt liegt der Nutzen auf der Hand – Mitgliedschaft, Mitgestaltung, Zugang zu den Projekten. Aber die GOIN-Erfahrung ist auch für alle interessant, die außerhalb der Region Verantwortung tragen: Kommunen und Landkreise, die regionale Gesundheitsnetzwerke aufbauen oder stärken wollen; Kliniken, die verlässliche ambulante Partner suchen; Kassen, die regionale Versorgungsverträge entwickeln; und Praxisnetze in Gründung, die von einem etablierten Modell lernen möchten. Über die Bayerische TelemedAllianz und meine langjährige Arbeit im Vorstand von GOIN begleite ich solche Aufbau- und Vernetzungsprozesse regelmäßig – von der ersten Strukturidee bis zur Umsetzung konkreter Versorgungsprojekte.

Ihr nächster Schritt: Wenn Sie wissen möchten, wie regionale Vernetzung Ihrer Praxis, Ihrer Einrichtung oder Ihrer Region konkret helfen kann – oder wenn Sie ein eigenes Netzwerkvorhaben planen und Erfahrungswerte suchen –, schreiben Sie mir. Ein erstes Gespräch kostet nichts außer einer halben Stunde und beantwortet meist mehr Fragen als wochenlange eigene Recherche.

Telemedizin

Mehr Versorgung, ohne mehr Personal

Doccura · doccura+ · CaringEyes

Der Fachkräftemangel verschwindet nicht durch ein Spargesetz. Telemedizin ist eine der wenigen Stellschrauben, mit denen Praxen und Kliniken heute schon mehr Patientenkontakte aus derselben Personaldecke herausholen können.

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Die Ausgangslage: Der Fachkräftemangel ist – das zeigt auch der STADA Health Report in Teil 1 – europaweit die größte Sorge im Gesundheitswesen, und kein Spargesetz der Welt schafft zusätzliche Ärztinnen, Ärzte oder Pflegekräfte. Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wie holt man aus den vorhandenen Fachkräften mehr Versorgung heraus, ohne sie weiter zu verschleißen? Telemedizin ist darauf eine der wenigen sofort verfügbaren Antworten. Sie ersetzt keine Medizin – sie eliminiert die unproduktiven Anteile des Versorgungsprozesses: Wegezeiten, Wartezeiten, vermeidbare Transporte, Doppelwege. Genau diese Anteile sind es, die in Zeiten knapper Budgets niemand mehr bezahlen kann.

Doccura – die sichere Videosprechstunde: Doccura ist die zertifizierte Videosprechstundenlösung aus dem Netzwerk der Bayerischen TelemedAllianz – entwickelt für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Hebammen, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Kliniken. Der Arztkontakt bleibt persönlich und vertraulich; nur der Weg wird digital. Für die Praxis heißt das konkret: Kontrolltermine, Befundbesprechungen, Rezept- und Verlaufsgespräche lassen sich in planbaren Zeitfenstern bündeln, ohne Anfahrt für die Patientin, ohne volles Wartezimmer für das Team – und mit deutlich geringerer Ausfallquote, weil ein Videotermin seltener platzt als ein Präsenztermin. doccura+ erweitert das Konzept um digitale Arztkontakte, ein virtuelles Wartezimmer und strukturierte Online-Kommunikation: Anliegen werden vorsortiert, Routinerückfragen entlasten nicht mehr das Telefon, und das Praxisteam gewinnt genau die Minuten zurück, die heute in Warteschleifen und Rückrufversuchen verloren gehen.

CaringEyes – ärztliche Expertise am Ort des Geschehens: Den größten Sprung macht Telemedizin dort, wo bislang jede ärztliche Einschätzung einen Transport oder Hausbesuch erforderte. CaringEyes löst dieses Problem mit einer Augmented-Reality-Brille: Die Pflegekraft im Heim, die Kollegin beim Hausbesuch oder das Team in der Notfallsituation trägt die Brille – und die Ärztin am anderen Ende sieht in Echtzeit exakt das, was vor Ort zu sehen ist: die Wunde, den Hautbefund, das Medikamentenschema, den Gesamtzustand. Sie kann Anweisungen geben, Dokumente einblenden, eine fundierte Einschätzung treffen. In vielen Fällen erübrigt sich damit die Krankenhauseinweisung „zur Abklärung", der nächtliche Bereitschaftsbesuch oder der belastende Transport eines hochbetagten Menschen. Einsatzfelder gibt es überall dort, wo medizinische Verantwortung getragen wird, ohne dass ständig ein Arzt vor Ort sein kann: Pflegeheime, ambulante Dienste, Kitas und Schulen, Apotheken, Betriebsmedizin, Justizvollzug, Offshore- und Industriestandorte.

Die Verbindung zur aktuellen Politik: Die Notfallreform, die der Bundestag gerade berät, setzt auf Ersteinschätzung und Steuerung in die richtige Versorgungsebene – und benennt telemedizinische Beratung ausdrücklich als eine dieser Ebenen. Wer heute telemedizinische Prozesse etabliert, richtet seine Organisation also genau auf die Steuerungslogik aus, die morgen verbindlich wird. Zugleich gilt der nüchterne Einwand von MEDI: Ohne ausreichende Ressourcen bleibt jede 24/7-Erwartung unrealistisch. Umso wichtiger ist, die vorhandenen Ressourcen dort einzusetzen, wo sie medizinisch gebraucht werden – und Telemedizin ist das Werkzeug, das diese Priorisierung technisch möglich macht.

Ihr nächster Schritt: Ob Einzelpraxis, MVZ, Klinik, Pflegeeinrichtung oder Kommune – die Einstiegshürden sind niedriger, als viele denken: zertifizierte Software, überschaubare Hardware, klare Prozesse. Was den Unterschied macht, ist die richtige Einführung: Welche Termine eignen sich, wie nimmt man Team und Patientenschaft mit, wie wird abgerechnet? Genau diese Fragen klären wir in einem unverbindlichen Erstgespräch – mit der Erfahrung aus vielen Jahren Telemedizin-Praxis in Bayern und darüber hinaus. Schreiben Sie mir; wir finden gemeinsam heraus, wo Telemedizin in Ihrer Organisation den größten Hebel hat.

Schlaganfallnachsorge

Teure Rückschläge vermeiden, bevor sie passieren

moVe-it · Spastik-App · ALERTS

Jede vermiedene Re-Hospitalisierung entlastet ein System, das laut Kliniken schon heute an seine finanziellen Grenzen stößt. Strukturierte Nachsorge nach Schlaganfall ist genau die Art von Steuerung, die Politik von der Versorgung einfordert – nur eben aus der Praxis heraus organisiert.

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Warum Nachsorge das unterschätzte Sparpotenzial ist: In der gesundheitspolitischen Debatte dreht sich fast alles um die Kosten der Akutversorgung – dabei entscheidet sich ein großer Teil der Ausgaben danach. Ein Schlaganfall ist dafür das Paradebeispiel: Die Akutbehandlung auf der Stroke Unit ist hochstandardisiert und gut organisiert. Doch was in den Wochen und Monaten danach geschieht – ob eine Spastik früh erkannt und behandelt wird, ob die Sekundärprophylaxe konsequent läuft, ob Warnzeichen rechtzeitig auffallen –, das entscheidet über Lebensqualität, Pflegebedürftigkeit und darüber, ob es zu einem zweiten Ereignis kommt. Jede vermiedene Re-Hospitalisierung entlastet ein Kliniksystem, das sich nach eigener Aussage am Rand der Insolvenzgefährdung bewegt; jede verhinderte Pflegebedürftigkeit entlastet Familien und Pflegekassen. Strukturierte Nachsorge ist damit exakt die Art von Versorgungssteuerung, die die Politik einfordert – nur eben aus der Praxis heraus organisiert statt per Gesetz verordnet.

moVe-it – integrierte Versorgung nach Schlaganfall: Das aus dem Innovationsfonds geförderte Projekt moVe-it nimmt sich genau dieser Lücke an. Im Zentrum steht die integrierte Versorgung von Menschen mit Spastik nach Schlaganfall: Hausärztinnen und Hausärzte, Neurologie, Physiotherapie, Pflege und Angehörige arbeiten nach einem strukturierten Konzept zusammen, statt nacheinander und aneinander vorbei. Patientinnen und Patienten werden systematisch identifiziert, geschult und über den Verlauf begleitet; die Behandelnden erhalten klare Pfade, wann welche Intervention angezeigt ist. Für teilnehmende Praxen bedeutet das nicht Mehrarbeit, sondern Struktur: Die aufwendige Koordination, die heute nebenbei und unvergütet läuft, bekommt einen Rahmen – mit Schulungs- und Onboarding-Materialien, die den Einstieg bewusst niederschwellig halten.

Die Spastik-App – Selbstbeobachtung, die Gespräche besser macht: Ein zentrales Werkzeug des Konzepts ist die Spastik-App: Betroffene dokumentieren Veränderungen ihrer Beweglichkeit, ihres Muskeltonus und ihrer Alltagsfunktionen strukturiert und mit geringem Aufwand. Die App ersetzt ausdrücklich keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Therapie – aber sie verändert die Qualität der Arztgespräche grundlegend: Statt vager Erinnerung („in letzter Zeit ist es irgendwie schlechter geworden") liegt ein nachvollziehbarer Verlauf vor. Das verkürzt die Anamnese, macht Therapieentscheidungen präziser und gibt den Betroffenen ein Stück Kontrolle über ihre Erkrankung zurück – ein Effekt, der in der Versorgungsforschung als eigenständiger Wirkfaktor gut belegt ist. ALERTS ergänzt den Ansatz auf Systemebene: Das Projekt zielt darauf, Risiken und Folgeprobleme nach Schlaganfall früher zu erkennen und die ambulante Nachsorge insgesamt strukturierter zu machen – damit aus einem Ereignis kein zweites wird.

Was Sie davon haben: Für Hausarzt- und Facharztpraxen bietet die Teilnahme an strukturierter Nachsorge dreierlei: bessere Versorgung der eigenen Patientinnen und Patienten, Vergütung für Koordinationsleistung, die bislang unsichtbar war, und Anschluss an ein wissenschaftlich begleitetes Projekt, dessen Ergebnisse den Weg in die Regelversorgung ebnen können. Für Kliniken und Reha-Einrichtungen ist die Verzahnung mit der ambulanten Nachsorge ein Qualitätsmerkmal, das sich gegenüber Zuweisern und Kassen zunehmend auszahlt. Für Kommunen und Selbsthilfe schließlich ist das Modell ein Beispiel, wie sich die Versorgung chronisch Betroffener regional organisieren lässt – übertragbar auch auf andere Indikationen.

Ihr nächster Schritt: Wenn Sie als Praxis, Klinik, Therapeutin oder Netzwerkpartner Interesse an der Teilnahme haben – oder wenn Sie das Nachsorge-Modell auf Ihre Region oder Ihre Indikation übertragen möchten –, melden Sie sich. Ich erläutere Ihnen gern, wie der Einstieg konkret aussieht, welche Unterstützung es gibt und was teilnehmende Kolleginnen und Kollegen berichten.

Prävention & Stoffwechsel

Die Prävention, die Politik gerade einfordert – heute schon einsatzbereit

appositas · DIAPOSIDEX

Städtetag und Krankenkassen fordern lautstark mehr Prävention gegen Adipositas und Diabetes. Wer darauf wartet, bis eine Zuckersteuer kommt, verschenkt Zeit – appositas und DIAPOSIDEX zeigen, wie digital gestützte Prävention schon jetzt in die Fläche gebracht werden kann.

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Die Lücke zwischen Forderung und Angebot: Selten war sich die Gesundheitspolitik so einig wie beim Thema Prävention: Der Städtetag will Zuckersteuer-Einnahmen in kommunale Vorsorge lenken, der BKK Dachverband startet eine ganze Präventionsoffensive, und selbst das Spargesetz wird mit dem Argument verteidigt, langfristig müsse Vermeidung vor Behandlung gehen. Doch zwischen dem politischen Bekenntnis und einem konkreten Angebot, das ein Mensch mit Adipositas oder Typ-2-Diabetes am Montagmorgen nutzen kann, klafft eine Lücke. Klassische Aufklärung – Broschüren, Ernährungspyramiden, gute Ratschläge – hat nachweislich geringe Wirkung, weil sie am Wissen ansetzt, während das Problem im Alltag liegt: in Gewohnheiten, Stress, fehlender Rückmeldung und fehlender Begleitung. Genau diese Lücke schließen appositas und DIAPOSIDEX – mit Konzepten, die heute einsatzbereit sind statt auf künftige Gesetze zu warten.

appositas – ärztlich begleitetes Abnehmen im Alltag: appositas verbindet das, was in der Adipositas-Versorgung nachweislich wirkt: ärztliche Begleitung, strukturiertes Coaching und digitale Alltagsunterstützung. Die App liefert Ernährungswissen, alltagstaugliche Rezepte, Bewegungsimpulse und Motivationselemente; die regelmäßige Videosprechstunde stellt sicher, dass medizinische Aspekte – Begleiterkrankungen, Medikation, realistische Zielsetzung – professionell eingeordnet werden. Der Ansatz verzichtet bewusst auf Verzichtsdogmen und Crash-Logik: Verhaltensänderung gelingt, wenn sie begleitet, rückgemeldet und in kleinen Schritten verankert wird. Für Hausarztpraxen ist appositas ein Angebot, das sie ihren Patientinnen und Patienten an die Hand geben können, ohne selbst Ernährungsmedizin im Detail leisten zu müssen; für Betriebe und Kassen ist es ein skalierbarer Baustein, der Prävention dorthin bringt, wo Menschen tatsächlich leben und arbeiten.

DIAPOSIDEX – Diabetes-Versorgung mit Echtzeitdaten: Noch einen Schritt weiter geht die DIAPOSIDEX-Studie für Menschen mit Typ-2-Diabetes. Sie kombiniert drei Elemente zu einer modernen Versorgungsform: eine digitale Ernährungs-App, kontinuierliche Glukosemessung (CGM) und ärztliche Begleitung per Videosprechstunde. Das Entscheidende ist die Rückkopplung: Wer unmittelbar sieht, wie eine Mahlzeit, ein Spaziergang oder eine stressige Woche den eigenen Glukoseverlauf verändert, versteht seine Erkrankung auf eine Weise, die kein Aufklärungsgespräch leisten kann. Die Therapie wird individuell steuerbar – nicht nach Schema, sondern nach den tatsächlichen Reaktionen des eigenen Körpers. Als zertifizierter Studienleiter lege ich Wert darauf, dass solche Versorgungsformen sauber wissenschaftlich evaluiert werden: Nur belegte Wirkung überzeugt am Ende Kassen und Gemeinsamen Bundesausschuss.

Der Business Case für Organisationen: Adipositas und Typ-2-Diabetes gehören zu den teuersten Volkskrankheiten – über direkte Behandlungskosten, vor allem aber über Folgeerkrankungen, Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung. Die Krankenstandsdaten in Teil 1 dieser Ausgabe zeigen, wohin die Entwicklung läuft. Für Unternehmen mit betrieblichem Gesundheitsmanagement, für Betriebsärztinnen und -ärzte, für Kommunen und Krankenkassen rechnet sich strukturierte, digital gestützte Prävention deshalb schneller als fast jede andere Gesundheitsinvestition – zumal die Programme ohne großen organisatorischen Vorlauf eingeführt werden können.

Ihr nächster Schritt: Sie möchten Ihren Beschäftigten, Ihren Versicherten oder Ihrer Kommune ein konkretes, medizinisch fundiertes Präventionsangebot machen – oder als Praxis Ihren Patientinnen und Patienten mehr bieten als den Rat, abzunehmen? Dann lassen Sie uns sprechen. Ich zeige Ihnen, wie appositas und die Erkenntnisse aus DIAPOSIDEX in Ihrem Umfeld eingesetzt werden können und was das organisatorisch und wirtschaftlich bedeutet.

Pflege & Wohnen

Pflege entlasten, ohne Schutzstandards zu opfern

New Care Mobil · SPeed

Der Deutsche Pflegerat warnt zu Recht davor, Entbürokratisierung mit dem Abbau von Sicherheit zu verwechseln. Digitale Pflegekommunikation zeigt, dass echte Entlastung auch anders geht: durch bessere Information statt weniger Kontrolle.

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Die doppelte Belastung der Pflege: Kaum ein Bereich spürt die Spannungen des Systems so unmittelbar wie die Pflege: Der Deutsche Pflegerat kämpft – wie in Teil 1 beschrieben – gegen den Abbau verbindlicher Schutzstandards unter dem Etikett der Entbürokratisierung, während eine aktuelle Studie vorrechnet, dass Informations- und Hygienedefizite in der häuslichen Pflege jährlich Milliardenkosten verursachen. Beides zusammen ergibt einen klaren Auftrag: Pflege braucht Entlastung, die die Informationsbasis stärkt statt schwächt. Genau dafür stehen zwei Projekte aus meinem Netzwerk – das eine macht die Zukunft des Wohnens im Alter erlebbar, das andere digitalisiert die Kommunikation zwischen Pflege und Medizin dort, wo sie heute am meisten Reibung erzeugt.

SPeed – die sektorenübergreifende digitale Pflegeakte: Wer den Alltag zwischen Pflegeheim und Hausarztpraxis kennt, kennt das Problem: Medikationsänderungen per Fax, Rückfragen per Telefon zu Zeiten, in denen niemand erreichbar ist, Hausbesuche ohne aktuelle Informationen, Krankenhauseinweisungen, weil im Zweifel niemand den Gesamtüberblick hatte. Das Projekt SPeed setzt hier an: Eine gemeinsame digitale Pflegeakte verbindet Pflegeeinrichtungen mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und weiteren Beteiligten. Vitalwerte, Medikation, Verläufe und Anliegen sind strukturiert dokumentiert und für alle Berechtigten aktuell einsehbar. Die Folgen im Alltag: Hausbesuche werden gezielt vorbereitet statt improvisiert; telefonische Rückfragen sinken drastisch; Medikationsfehler durch Übertragungsbrüche werden seltener; und das Pflegepersonal verbringt weniger Zeit damit, Informationen hinterherzutelefonieren – Zeit, die bei den Bewohnerinnen und Bewohnern ankommt. Das ist Entbürokratisierung im besten Sinn: weniger Aufwand bei mehr Transparenz und mehr Sicherheit.

New Care Mobil – Zukunft des Wohnens zum Anfassen: Der zweite Baustein setzt früher an: bei der Frage, wie Menschen möglichst lange selbstbestimmt zu Hause leben können. Das New Care Mobil der Technischen Hochschule Deggendorf ist ein mobiles Tiny-House-Modell, das alters- und pflegegerechtes Wohnen mit digitaler Assistenz konkret erlebbar macht – von Sturzsensorik über barrierefreie Ausstattung bis zu Sicherheits- und Komforttechnologien. Der didaktische Clou: Statt abstrakter Konzepte und Katalogbilder können Bürgerinnen und Bürger, Angehörige, Wohnberatungsstellen und kommunale Entscheider durch einen realen Raum gehen, Dinge ausprobieren und verstehen, was technisch möglich und finanzierbar ist. Für Kommunen und Landkreise ist das Mobil ein niederschwelliges Instrument der Öffentlichkeitsarbeit; für Pflegestützpunkte und Beratungsstellen ein Anschauungsobjekt, das Beratungsgespräche konkret macht; und für Wohnungswirtschaft und Handwerk ein Schaufenster für einen wachsenden Markt.

Warum sich das jetzt rechnet: Jeder Monat, den ein Mensch länger sicher zu Hause leben kann, entlastet Pflegeplätze, Pflegekassen und Familien. Jede vermiedene Krankenhauseinweisung aus dem Pflegeheim spart dem System vierstellige Beträge – und erspart hochbetagten Menschen eine oft destabilisierende Erfahrung. Die Studienlage zur häuslichen Pflege zeigt zudem: Schulung und strukturelle Unterstützung der Pflegenden gehören zu den kosteneffizientesten Interventionen überhaupt. Digitale Pflegekommunikation und erlebbare Wohnberatung sind keine Zukunftsmusik, sondern verfügbare Werkzeuge mit belegbarem Nutzen.

Ihr nächster Schritt: Sie leiten eine Pflegeeinrichtung oder einen ambulanten Dienst und möchten die Zusammenarbeit mit den behandelnden Praxen auf ein neues Niveau heben? Sie verantworten in einer Kommune, einem Landkreis oder einem Pflegestützpunkt die Themen Wohnen und Pflege im Alter? Oder Sie sind Hausärztin oder Hausarzt und wollen Heimbesuche endlich gut vorbereitet fahren? Dann schreiben Sie mir – ich zeige Ihnen an konkreten Beispielen, wie der Einstieg gelingt und welche Erfahrungen die bisherigen Anwender gemacht haben.

Medikationssicherheit

Sicherere Medikation, weniger vermeidbare Komplikationen

PGXperts

Jede vermiedene Wechselwirkung erspart nicht nur der Patientin oder dem Patienten eine Komplikation, sondern dem System auch die Folgekosten einer Klinikeinweisung – ein stiller, aber wirksamer Beitrag zur finanziellen Entlastung, um die es in der aktuellen Debatte geht.

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Das unterschätzte Risiko Polypharmazie: Mit dem Alter wächst die Zahl der Diagnosen – und mit ihr die Zahl der Medikamente. Wer fünf oder mehr Wirkstoffe dauerhaft einnimmt, gilt als polypharmaziert; in deutschen Pflegeheimen ist das eher die Regel als die Ausnahme. Jedes zusätzliche Präparat erhöht das Risiko unerwünschter Wechselwirkungen, und ein erheblicher Teil der Krankenhauseinweisungen älterer Menschen geht auf vermeidbare Arzneimittelereignisse zurück – Stürze durch Blutdruckabfälle, Blutungen durch ungünstige Kombinationen, Verwirrtheitszustände durch anticholinerge Lasten. Für die Betroffenen bedeutet das Leid, das vermeidbar wäre; für das System bedeutet es Kosten, die in der aktuellen Sparlage niemand mehr achselzuckend hinnehmen kann. Medikationssicherheit ist damit einer der stillsten, aber wirksamsten Hebel zur Entlastung – klinisch wie ökonomisch.

Was die Pharmakogenetik hinzufügt: Zur klassischen Interaktionsprüfung kommt eine zweite Dimension, die im Versorgungsalltag noch kaum genutzt wird: die genetisch bedingte Variabilität des Arzneimittelstoffwechsels. Menschen unterscheiden sich erheblich darin, wie schnell ihre Leberenzyme – etwa die Cytochrom-P450-Familie – Wirkstoffe ab- oder umbauen. Ein „schneller Metabolisierer" erreicht mit der Standarddosis unter Umständen nie einen wirksamen Spiegel; ein „langsamer" akkumuliert denselben Wirkstoff bis in toxische Bereiche. Betroffen sind ausgerechnet häufig verordnete Substanzgruppen: Antidepressiva, Gerinnungshemmer, Schmerzmittel, Statine, Protonenpumpenhemmer. Was bislang als „der Patient verträgt das Medikament nicht" oder „das wirkt bei ihr einfach nicht" verbucht wurde, hat oft eine messbare genetische Ursache – und die lässt sich heute mit vertretbarem Aufwand bestimmen.

PGXperts – Spezialwissen wird alltagstauglich: PGXperts übersetzt genau dieses Wissen in den Versorgungsalltag: Die Plattform verbindet systematische Arzneimitteltherapiesicherheits-Prüfung mit pharmakogenetischer Information. Medikationspläne werden auf Interaktionen und Risikokonstellationen analysiert; wo genetische Befunde vorliegen, fließen sie in konkrete, leitlinienbasierte Dosier- und Auswahlempfehlungen ein. Ärztinnen und Ärzte müssen dafür keine Pharmakogenetik-Experten werden – die Aufbereitung liefert die Entscheidungsgrundlage, die Therapiehoheit bleibt selbstverständlich in ärztlicher Hand. Besonders wertvoll ist der Ansatz überall dort, wo komplexe Medikation Alltag ist: in der hausärztlichen Betreuung multimorbider Patientinnen und Patienten, in Pflegeeinrichtungen, in Kliniken bei Aufnahme- und Entlassmedikation sowie in Apotheken, die Medikationsanalysen anbieten.

Die ökonomische Perspektive: Rechnen wir konservativ: Eine einzige vermiedene arzneimittelbedingte Krankenhauseinweisung spart mehrere tausend Euro – von den menschlichen Kosten ganz abgesehen. Eine von Beginn an passende Antidepressiva-Auswahl erspart wochenlange frustrane Therapieversuche samt Arbeitsunfähigkeit; die BKK-Zahlen zur Dauer psychischer Erkrankungsfälle in Teil 1 zeigen, was hier auf dem Spiel steht. Für Kassen, Kliniken und Einrichtungen ist systematische Medikationssicherheit deshalb kein Kostenfaktor, sondern eine der wenigen Investitionen, die sich über vermiedene Folgekosten unmittelbar refinanzieren – und die zugleich die Versorgungsqualität sichtbar verbessern.

Ihr nächster Schritt: Ob Sie als Praxis Ihre multimorbiden Patientinnen und Patienten sicherer versorgen, als Pflegeeinrichtung Ihre Medikationsprozesse absichern, als Apotheke Ihr Beratungsangebot erweitern oder als Kasse ein AMTS-Projekt aufsetzen möchten – ich erläutere Ihnen gern, wie der Einstieg in die pharmakogenetisch informierte Medikationsprüfung konkret aussieht, was er kostet und was er einspart. Eine kurze Nachricht genügt.

Digitale Kompetenz

Digitalisierung wirkt nur, wenn Menschen sie verstehen

GesundheitsPortal.Bayern · Lehrangebote der Bayerischen TelemedAllianz

Der STADA Health Report zeigt: Die meisten Menschen sind offen für KI in der Gesundheitsversorgung – vertrauen aber weiterhin ihrer Ärztin oder ihrem Arzt. Digitale Werkzeuge sparen nur dann tatsächlich Zeit und Geld, wenn die Menschen, die sie nutzen, sie auch verstehen.

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Der blinde Fleck der Digitalisierung: Deutschland hat in den vergangenen Jahren Milliarden in die digitale Gesundheitsinfrastruktur investiert – elektronische Patientenakte, E-Rezept, Telematikinfrastruktur, Videosprechstunde, digitale Gesundheitsanwendungen. Doch Technik entfaltet ihren Nutzen erst, wenn die Menschen, die sie bedienen sollen, sie verstehen, ihr vertrauen und sie souverän einsetzen. Genau hier liegt der blinde Fleck: Während über Schnittstellen und Spezifikationen intensiv diskutiert wird, bleibt die Kompetenzfrage oft dem Zufall überlassen. Die Folgen kennt jede Praxis und jede Station – Systeme, die nur zur Hälfte genutzt werden, Workarounds, die neue Fehlerquellen schaffen, und Frustration, die sich gegen „die Digitalisierung" insgesamt richtet. Der STADA Health Report in Teil 1 bestätigt das Muster auf Bevölkerungsebene: Die Offenheit für digitale Werkzeuge und KI ist groß – aber Vertrauen und Nutzung hängen davon ab, dass verlässliche Information und kompetente Begleitung verfügbar sind.

GesundheitsPortal.Bayern – verlässliche Information für alle: Auf der Informationsseite setzt das GesundheitsPortal.Bayern an: redaktionell aufbereitete, verständliche und seriöse Inhalte zu Gesundheit, Prävention, Pflege, Telemedizin und digitaler Versorgung – für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für Fachleute, die eine zitierfähige Orientierung suchen. In einer Informationslandschaft, in der Gesundheitsthemen zwischen Werbeversprechen, Halbwissen und algorithmisch verstärkter Desinformation zerrieben werden, ist eine solche kuratierte Anlaufstelle keine Nettigkeit, sondern Infrastruktur. Die Studie der DHBW Ravensburg zeigt zudem, wie groß gerade bei Jugendlichen der Wunsch nach verständlicher, verlässlicher digitaler Gesundheitsinformation ist – ein Bedarf, den Kommunen, Schulen und Kassen gemeinsam mit solchen Plattformen bedienen können.

Die Lehrangebote der Bayerischen TelemedAllianz – Kompetenz für die Profis: Auf der Kompetenzseite stehen die Aus- und Weiterbildungsangebote der BTA, allen voran der Lehrgang „Gesundheit Digital". Er vermittelt digitale Grundlagenkompetenz praxisnah und zielgruppengerecht – für Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Apotheken, Praxisteams, MVZ- und Klinikmanagement, Kassenmitarbeitende und Gesundheitsorganisationen. Behandelt wird, was im Alltag wirklich gebraucht wird: Wie funktionieren ePA, E-Rezept und Telematikinfrastruktur – und was bedeuten sie für meine Prozesse? Worauf kommt es bei Videosprechstunde und Telemonitoring an? Wie bewerte ich Gesundheits-Apps und KI-Werkzeuge? Was verlangen Datenschutz und Informationssicherheit konkret? Der Anspruch: kein Technik-Seminar für Technikbegeisterte, sondern Handlungssicherheit für alle, die im Gesundheitswesen Verantwortung tragen. Als Professor für Gesundheitsinformatik an der TH Deggendorf verbinde ich dabei akademische Fundierung mit dem, was ich als praktizierender Arzt täglich selbst erlebe.

Warum sich das gerade jetzt lohnt: Unter Spardruck ist Weiterbildung oft der erste Streichposten – und genau das ist ein Fehler. Denn jede Digitalisierungsinvestition, die mangels Kompetenz nur halb genutzt wird, ist verlorenes Geld; jeder Prozess, der digital möglich wäre, aber analog weiterläuft, kostet täglich Arbeitszeit. Umgekehrt gilt: Ein Team, das seine Systeme beherrscht, holt aus derselben Infrastruktur ein Vielfaches heraus. Digitale Kompetenz ist der Multiplikator, der über den Return jeder anderen Digitalinvestition entscheidet – und damit in Zeiten knapper Budgets wichtiger, nicht unwichtiger.

Ihr nächster Schritt: Ob Sie für Ihr Praxisteam, Ihre Einrichtung, Ihre Kasse oder Ihre Kommune ein passendes Qualifizierungsformat suchen oder eine Informationsstrategie für Ihre Zielgruppen entwickeln möchten – sprechen Sie mich an. Wir stellen gemeinsam das Format zusammen, das zu Ihren Menschen, Ihrem Zeitbudget und Ihrem Kenntnisstand passt: vom Impulsvortrag über Inhouse-Schulungen bis zum vollständigen Lehrgang.

Forschung & Transfer

Wirksamkeit belegen, wenn Fördermittel schrumpfen

Rise-uP und neue Versorgungsformen

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss warnt: Künftig steht nur noch die Hälfte der bisherigen Fördermittel für neue Versorgungsformen zur Verfügung. In dieser Lage zählt jedes Projekt, das seine Wirkung bereits sauber belegt hat.

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Die neue Knappheit der Fördermittel: Die Warnung der neuen Innovationsausschuss-Vorsitzenden Sonja Optendrenk in Teil 1 dieser Ausgabe sollte jeder ernst nehmen, der neue Versorgungsformen entwickeln will: Mit dem Spargesetz halbieren sich die Fördermittel des Innovationsfonds – „egal, wie vielversprechend die Anträge sind". Zugleich wird bei den neuen Versorgungsformen künftig nur noch ein einstufiges Antragsverfahren möglich sein; die Flexibilität mehrstufiger Verfahren entfällt. Übersetzt heißt das: Mehr Bewerber konkurrieren um weniger Geld in strengeren Verfahren. In diesem Umfeld entscheidet nicht mehr die gute Idee allein, sondern die Fähigkeit, sie förderfähig zu machen – mit sauberem Studiendesign, realistischer Rekrutierungsplanung, belastbarer Evaluationsstrategie und einem Konsortium, das Umsetzungsfähigkeit glaubhaft belegt.

Rise-uP – ein Lehrstück gelungener Versorgungsforschung: Wie das aussehen kann, zeigt das Innovationsfondsprojekt Rise-uP, an dem ich beteiligt war: eine digital und telemedizinisch unterstützte Versorgung bei Rückenschmerzen – einer der häufigsten und teuersten Volkskrankheiten überhaupt, wie auch die aktuellen Krankenstandsdaten mit 1,7 Krankengeldtagen je Beschäftigten allein für Muskel-Skelett-Erkrankungen belegen. Das Konzept kombinierte eine Patienten-App, einen digitalen Therapienavigator entlang der Nationalen Versorgungsleitlinie, strukturierte ärztliche Vernetzung und aktive Patienteneinbindung – mit dem Ziel, Chronifizierung zu verhindern und unnötige Bildgebung und Operationen zu vermeiden. Der eigentliche Wert solcher Projekte liegt über das Einzelthema hinaus in der Methode: Sie zeigen, wie aus einer Versorgungsidee ein evaluierbares, skalierbares Konzept wird, dessen Ergebnisse den Transfer in die Regelversorgung begründen können.

Was erfolgreiche Projekte gemeinsam haben: Aus vielen Jahren in Innovationsfonds-, Landes- und Industrieprojekten lassen sich die Erfolgsfaktoren klar benennen. Erstens: ein präzise beschriebenes Versorgungsproblem mit belegbarer Relevanz – nicht „Digitalisierung der Versorgung", sondern ein konkreter Engpass mit Zahlen. Zweitens: ein Konsortium, das alle nötigen Rollen wirklich abdeckt – Versorgungspraxis, wissenschaftliche Evaluation, Technik, Kassenperspektive – und in dem die Verantwortlichkeiten vor Antragstellung geklärt sind. Drittens: eine Rekrutierungs- und Umsetzungsplanung, die den Praxisalltag ernst nimmt; die meisten Projekte scheitern nicht an der Idee, sondern daran, dass Teilnehmende und Behandelnde den Aufwand nicht tragen können. Viertens: eine Evaluationsstrategie, die von Anfang an auf die Frage zugeschnitten ist, die der Gemeinsame Bundesausschuss am Ende stellen wird – belegt das Projekt einen Nutzen, der die Überführung in die Regelversorgung rechtfertigt?

Die Chance hinter der Verknappung: So schmerzhaft die Halbierung der Mittel ist – sie hat eine Kehrseite, die man nutzen kann: Die Projekte, die künftig gefördert werden, erhalten mehr Aufmerksamkeit, und die neue Ausschussvorsitzende hat ausdrücklich angekündigt, sich dafür einzusetzen, dass positive Ergebnisse schneller als bisher in die Versorgung überführt werden. Wer jetzt mit einem exzellent vorbereiteten Antrag antritt oder seine Versorgungsidee alternativ über Selektivverträge, Landesförderung oder Industriepartnerschaften finanziert, trifft auf ein Umfeld, das gute, belegte Konzepte dringender braucht als je zuvor.

Ihr nächster Schritt: Sie tragen eine Versorgungsidee mit sich – als Praxisnetz, Klinik, Kommune, Kasse oder Unternehmen – und fragen sich, ob und wie sie förder- und umsetzungsfähig ist? Genau diese Einschätzung biete ich Ihnen an: eine ehrliche erste Bewertung von Idee, Konsortium und Finanzierungswegen, auf Basis realer Projekterfahrung von der Antragstellung bis zur Evaluation. Schreiben Sie mir – bevor Sie Monate in einen Antrag investieren, der an vermeidbaren Punkten scheitert.

Berufspolitik

Ihre Stimme in der Debatte, die Sie gerade gelesen haben

MEDI Bayern

Alles, was im ersten Teil dieser Ausgabe beschrieben ist – vom Spargesetz bis zur Notfallreform – wird auch in Ihrem Namen verhandelt. MEDI Bayern gibt niedergelassenen Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten in genau diesen Debatten eine organisierte, hörbare Stimme.

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Warum Berufspolitik jetzt kein Nebenschauplatz ist: Lesen Sie noch einmal die Überschriften aus Teil 1 dieser Ausgabe: ein Spargesetz, das die ambulante Versorgung nach Einschätzung der Ärzteverbände an einen „dramatischen Wendepunkt" bringt; eine Honorarkürzung in der Psychotherapie, die erst vor Gericht gestoppt werden musste; eine Notfallreform, die den Praxen neue Aufgaben zuweist, ohne die Ressourcen zu klären; eine AU-Pflicht ab Tag eins, die die Wartezimmer füllen würde. Jede dieser Entscheidungen wird in Gremien, Anhörungen und Hintergrundgesprächen vorbereitet – und wer dort nicht organisiert vertreten ist, kommt in den Ergebnissen nicht vor. Berufspolitik ist deshalb kein Hobby für Funktionärsnaturen, sondern die Versicherung der eigenen beruflichen Existenzgrundlage. Die Praxisschließungsaktion im Juni, mit der MEDI GENO Deutschland bundesweit ein Zeichen gegen die Sparpläne setzte, hat gezeigt: Sichtbarkeit entsteht nur durch Organisation.

Was MEDI Bayern konkret bietet: MEDI Bayern ist die bayerische Säule des fachübergreifenden MEDI-Verbundes – eine Gemeinschaft niedergelassener Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die drei Dinge verbindet: berufspolitische Interessenvertretung, handfesten Praxisservice und kollegiale Gemeinschaft. Zur Interessenvertretung gehört die enge Verzahnung mit MEDI GENO Deutschland, dessen stellvertretenden Vorsitz ich innehabe – Ihre Anliegen fließen also direkt in die bundespolitische Arbeit ein. Zum Service gehören ein dichtes Fortbildungsprogramm – von Sonographie-Workshops über DMP-Fortbildungen bis zu Wundversorgungskursen und den jährlichen MFA-Hygieneunterweisungen –, dazu praktische Werkzeuge wie das MEDI-Impfkompendium, Praxismaterialien, Einkaufsvorteile und der Zugang zu MEDI-Selektivverträgen, die Qualität und Koordination besser vergüten als die Regelversorgung. Und zur Gemeinschaft gehört das, was sich schwer beziffern, aber leicht erleben lässt: der direkte Draht zu Kolleginnen und Kollegen, die dieselben Probleme kennen – und persönliche Ansprechpartner statt anonymer Hotlines.

Die inhaltliche Linie: MEDI steht in der aktuellen Auseinandersetzung für eine klare Position: Versorgung wird nicht besser, wenn man Praxen schwächt – sie wird besser, wenn man Praxen stärkt, Bürokratie abbaut und Verträge ermöglicht, die Qualität und Koordination belohnen. Unter dem Leitmotiv „Reformen statt Rotstift" hat der Verbund konstruktive Alternativen zu den pauschalen Kürzungen vorgelegt: konsequente Patientensteuerung und umfassende Prävention als nachhaltige Kostensenker. Hausarztzentrierte Versorgung, Facharztverträge und Selektivverträge sind in dieser Logik kein Kostenproblem, sondern Teil der Lösung – ein Ansatz, der sich mit den digitalen Versorgungskonzepten aus dieser Ausgabe hervorragend verbindet: Steuerung braucht Strukturen, und Strukturen brauchen Werkzeuge.

Für wen sich die Mitgliedschaft lohnt: Für niedergelassene Kolleginnen und Kollegen jeder Fachrichtung, die ihre Interessen professionell vertreten wissen wollen; für Praxisteams, die von Fortbildung und Service profitieren; für junge Ärztinnen und Ärzte vor der Niederlassung, die Orientierung und ein Netzwerk suchen; und für Praxisnetze, die sich einer schlagkräftigen Dachstruktur anschließen möchten. Die Beitragskosten stehen in keinem Verhältnis zu dem, was eine einzige gut verhandelte Vertragsregelung oder eine rechtzeitige berufspolitische Intervention wert ist.

Ihr nächster Schritt: Werden Sie Mitglied – oder sprechen Sie mich zuvor persönlich an, wenn Sie wissen möchten, was MEDI Bayern für Ihre konkrete Situation leisten kann. Als Vorstandsvorsitzender von MEDI Bayern stehe ich Ihnen für dieses Gespräch gern direkt zur Verfügung; den Mitgliedsantrag finden Sie online auf unserer Website.

Welche Themen betreffen Ihre Organisation – und welche Lösung passt?

Arztpraxen & MVZ Betroffen von Honorardruck und Bürokratie. Lösung: Telemedizin, digitale Dokumentation, Schlaganfallnachsorge zur Kapazitätsgewinnung.
Kliniken & Pflegeeinrichtungen Betroffen von Erlöskürzungen und Entbürokratisierungsplänen. Lösung: CaringEyes, SPeed, digitale Pflegekommunikation.
Kommunen & Gesundheitsämter Zentral für Prävention, Notfallsteuerung und Gesundheitskompetenz. Lösung: GesundheitsPortal.Bayern, regionale Netzwerke wie GOIN.
Unternehmen & Betriebsmedizin Betroffen von Fachkräftemangel und steigenden Präventionsanforderungen. Lösung: appositas, DIAPOSIDEX, digitale Gesundheitsberatung.
Krankenkassen & Forschung Gefordert durch Notfallreform und schrumpfende Innovationsfonds-Mittel. Lösung: Rise-uP, evidenzbasierte Versorgungsmodelle.
Berufsverbände & Praxisnetze Zentral, um die Reformen aus Teil 1 aktiv mitzugestalten. Lösung: MEDI Bayern, GOIN.

Sprechen wir über Ihre Situation

Der politische Druck ist real – die Frage ist, wie Ihre Organisation konkret damit umgeht. Wenn Sie wissen möchten, welche der hier vorgestellten Lösungen zu Ihrer Praxis, Klinik, Einrichtung oder Kommune passt, lohnt sich ein kurzes, unverbindliches Gespräch mehr als jede weitere Lektüre.

Viele gute Versorgungsideen entstehen nicht am Schreibtisch, sondern im Gespräch zwischen Menschen, die Verantwortung tragen.

Ich freue mich auf Ihre Nachricht – und darauf, gemeinsam mit Ihnen zu schauen, wo digitale Lösungen für Sie den größten Unterschied machen.

Herzliche Grüße
Prof. Dr. med. Siegfried Jedamzik
SJ
Prof. Dr. med. Siegfried Jedamzik Bayerische TelemedAllianz GmbH
Brückenstraße 13a · 85107 Baar-Ebenhausen
Telefon: [Telefonnummer einfügen] · E-Mail: [E-Mail-Adresse einfügen]
Web: www.telemedallianz.de

Sie erhalten diese Nachricht, weil Sie mit Prof. Dr. med. Siegfried Jedamzik, der Bayerischen TelemedAllianz, GOIN, MEDI Bayern oder einem verbundenen Projekt im Austausch stehen oder sich für Gesundheitspolitik und digitale Versorgung interessieren.

Der Politik-Teil dieser Ausgabe wurde eigenständig auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen recherchiert (u. a. Deutscher Bundestag, Bundesministerium für Gesundheit, KBV, Krankenkassenverbände, MEDI Bayern, RKI, Destatis, WHO) und unabhängig formuliert.

© 2026 Prof. Dr. med. Siegfried Jedamzik · Bayerische TelemedAllianz GmbH